Die Regelungen für die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel in Italien stehen fest:
Im gesamten Land ist es im Zeitraum zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 6. Januar 2021 VERBOTEN, die eigene Region (oder autonome Provinz) zu verlassen.
Am 25. und 26. Dezember 2020 sowie am 1. Januar 2021 ist es UNTERSAGT, die eigene Heimatgemeinde zu verlassen.
Ausnahmen in beiden Fällen: gesundheitliche Gründe, Notwendigkeiten (z.B.: Unterstützung pflegebedürftiger Personen oder auch die Rückkehr an die eigene Meldeadresse oder den dauerhaften/ gewöhnlichen Wohnsitz). Definitiv AUSGESCHLOSSEN und somit nicht erlaubt ist das Aufsuchen von Zweitwohnungen (z.B. Ferienwohnungen, Wochenendwohnsitze…)
Im gesamten Zeitraum bleibt landesweit die aktuelle SPERRSTUNDE in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr bestehen.
Ausnahme ist die Silvesternacht. In der beginnt die Sperrstunde um 22 Uhr und endet am 1. Januar 2021 um 7 Uhr in der Früh.
RESTAURANTS und HOTELS: Am Weihnachtstag (25. Dezember) sowie am 26. Dezember und am 31. Dezember 2020 sind Restaurants in der Mittagszeit geöffnet. Hotels bleiben auch am 31. Dezember 2020 geöffnet. Es gibt KEINE Möglichkeit in Hotels zu feiern. Hotelrestaurants schließen um 18 Uhr, danach gibt es nur noch Zimmerservice.
Ausnahme: In den “orangenen Zonen” sowie den “roten Zonen” sind Bars und Restaurants in der Zeit zwischen 5 und 22 Uhr ausschließlich für den Außer-Haus-Betrieb geöffnet.
GESCHÄFTE sind bis zum 6. Januar 2021 bis 21 Uhr geöffnet. Die Regionen oder auch die Bürgermeister einzelner Orte können jedoch weitere Maßnahmen treffen und etwa Straßen und Plätze schließen oder aber auch über eine maximale Anzahl von Personen verfügen.
AUSLANDSRÜCKKEHRER / EINREISENDE aus anderen Ländern: Wer ab dem 10. Dezember 2020 aus einem der 27 EU-Staaten nach Italien einreist, muss vor der Abreise nach Italien einen Coronatest machen. Fällt dieser negativ aus, ist bei Einreise keine Quarantäne erforderlich.
AUSNAHME: Wer ab dem 21. Dezember 2020 nach Italien einreist, MUSS für zehn Tage in Quarantäne. Wer also zum Skifahren in die Schweiz möchte und nach dem 21. Dezember 2020 nach Italien zurückkehrt / einreist, MUSS in Quarantäne. Um eine Quarantäne zu vermeiden, ist eine Rückreise nach Italien VOR dem 20. Dezember 2020 erforderlich.
SKIANLAGEN im gesamten Land sind im Zeitraum zwischen dem 4. Dezember 2020 und dem 6. Januar 2021 geschlossen.
KEINE Kreuzfahrten in Italien zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 6. Januar 2021.
Kein Verbot, aber eine ausdrückliche EMPFEHLUNG: Während der Festtage sollen KEINE haushaltsfremden Personen in den eigenen vier Wänden empfangen werden. Dazu Conte: “Vorsicht ist wichtig, um unsere Lieben – und im besonderen die Ältesten zu schützen.”
Haltet Euch bitte daran! Dieses Weihnachten wird für ALLE anders sein als gewohnt. Es wird jeder Abstriche machen müssen. Leider. Passt auf Euch und Eure Lieben auf!
Text: -nja-, Coronavirus in Italien