Neue Regelung in Nordrhein-Westfalen: Wer länger als fünf Tage im Urlaub gewesen ist oder aber aus anderen Gründen länger als fünf Tage nicht am Arbeitsplatz war, MUSS bei Rückkehr einen negativen Test vorlegen. Ausnahmen gibt es nur für Personen, die bereits vollständig geimpft sind oder einen Nachweis über eine Genesung haben.

Neue Testpflicht aufgrund von Virusvarianten

Dieser Beschluss ist am Mittwoch von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verkündet worden. Trotz der generellen Lockerungen in NRW und der niedrigen Inzidenzen gibt es die neue Regelung zum Testen – so ist auf der Seite des Landes NRW nachzulesen – “angesichts der Virusvarianten gerade im Hinblick auf die nun anstehenden Reise- und Urlaubsaktivitäten.”

Karl-Josef Laumann (CDU) hat am Mittwoch Änderungen der Coronaschutzverordnung verkündet. (Foto: Land NRW)

Nur Geimpfte und Genesene von Regelung ausgenommen

Beschäftigte, die keinen vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis hätten und nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet hätten, fallen unter die neue Testpflicht. Sie müssen bei der ihrer Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder aber vor Ort einen Test durchführen. Lediglich wer aufgrund von Krankheit oder aber aufgrund von Arbeit im Home-Office mehr als fünf Tage nicht am Arbeitsplatz war, ist nicht testpflichtig.

Nachzulesen sind die Regelungen für NRW sowie die hier zitierte Regelung unter folgendem offiziellen Link: Nordrhein-Westfalen passt Coronaschutzverordnung an | Das Landesportal Wir in NRW

Gültigkeit der Regelung für Italien-Urlauber

Noch einmal: Die Testpflicht gilt für ALLE Urlaubsrückkehrer. Auch dann, wenn sie sich im Urlaub in Italien aufhalten und das Land aktuell nicht als Risikogebiet gilt.

Die Testpflicht für Urlaubsrückkehrer gilt mindestens bis zum 5. August 2021.


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