🔴 NEUBEWERTUNG DES ITALIENISCHEN GESUNDHEITSMINISTERIUMS

Welche Risikozonen gibt es?

In Italien werden alle Regionen aktuell in Risikozonen eingeteilt. Grob gibt es drei Farbzonen (sowie teils verschärfte Einschränkungen [arancione rafforzato, giallo rafforzato), in die die Regionen eingeteilt werden. Sonderregelungen etwa für einzelne Provinzen oder Städte und Gemeinden werden dann festgelegt, wenn das Infektionsgeschehen in Teilen der Region stark abweicht.

Hier in der groben Übersicht [Achtung, je nach Dekret können die Regelungen leicht abweichen!] die geltenden Maßnahmen für 🟡 alle Regionen Italiens, 🟠 die unter “zone arancioni” aufgelisteten Regionen, 🔴 die Hochrisikoregionen.

In den neuen “zone bianche” wird das Infektionsgeschehen so eingestuft, dass das Tragen von Masken und das Einhalten von Abständen als die vorrangigen Maßnahmen betrachtet werden, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. Weitere Regelungen können je nach Region, Provinz oder Stadt / Gemeinde getroffen werden.

Aktuelle Einteilung der Farbzonen

Die Zonen sind eingeteilt in (Stand 22. März 2021, gültig ab 22. März 2021):

ZONE BIANCHE:

ZONE GIALLE:
ZONE ARANCIONI: Abruzzen, Aostatal, Autonome Provinz Bozen, Basilikata, Kalabrien, Ligurien, Molise, Sardinien, Sizilien, Toskana, Umbrien
ZONE ROSSE: Apulien, Autonome Provinz Trient, Emilia-Romagna, Friuli Venezia Giulia, Kampanien, Latium, Lombardei, Marken, Piemont, Venetien

ACHTUNG: Im Zeitraum zwischen dem 15. März 2021 und dem 6. April 2021 werden für alle Regionen, die sich in der “gelben Zone” befinden sollten, die Regeln angewendet, die für die “orangenen Zonen” gelten. ALLE Regionen – mit Ausnahme der Regionen und Autonomen Provinzen in den “weißen Zonen” werden zudem in der Zeit vom 3. bis zum 5. April 2021 (Karsamstag bis Ostermontag) “rot”. Siehe dazu auch: https://ciao-aus-italien.de/2021/03/13/ostern-2021-diese-massnahmen-gelten-in-italien/

Quelle: Italienisches Gesundheitsministerium, http://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioNotizieNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&menu=notizie&p=dalministero&id=5367

Regelungen in den “zone gialle”

Für alle “gelben Zonen” gilt:

  • Maskenpflicht in Innen- und Außenbereichen
  • Mindestabstand zu anderen Menschen von einem Meter
  • Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr (Ausnahmen bleiben wie während des kompletten Lockdowns medizinische Gründe, berufliche Verpflichtungen, die Abdeckung des Grundbedarfs, weitere Notwendigkeiten).
  • Die Auslastung öffentlicher Verkehrsmittel wird auf 50 Prozent beschränkt.
  • Aussetzung von Messen und Volksfesten
  • Schließung von Einkaufszentren (davon ausgenommen Lebensmittelgeschäfte, Zeitungskioske, Tabakläden und Apotheken) an Samstagen und Sonntagen
  • Schließung von Bars, Pubs, Restaurants, Eisdielen, Konditoreien um 18 Uhr (Außer-Haus-Verkauf bis 22 Uhr erlaubt). Pro Tisch maximal vier Personen, sofern diese nicht aus dem gleichen Haushalt stammen.
  • Verbot des Konsums von Speisen und Getränken nach 18 Uhr an öffentlichen Plätzen (Autobahnraststätten, Krankenhäuser und Flughäfen bilden Ausnahmen)
  • Sportliche Aktivitäten im Freien bleiben erlaubt, sofern ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.
  • Fitnessstudios, Wellnesscenter, Schwimmbäder und Thermalbäder bleiben geschlossen.
  • Keine sportlichen Wettkämpfe (Ausnahme sportliche Wettkämpfe auf nationaler Ebene).
  • Verbot von Kontaktsportarten (Ausnahme Kontaktsport auf nationaler Ebene).
  • Online-Unterricht für alle “scuole secondarie” (weiterführende Schulen, die sich an die “scuola media” anschließen).
  • Maskenpflicht für Kinder aber sechs Jahren an Grundschulen und den “scuole medie”
  • Für Kindergärten, Grundschulen und “scuole medie” gibt es weiterhin Präsenzunterricht.
  • Aussetzung von Theater, Kino und Konzerten.
  • Schließung von Ausstellungen und Museen.
  • Diskotheken und Tanzsäle bleiben weiterhin geschlossen.
  • Feste aller Art sind untersagt (dazu zählen auch religiöse Feste).
  • Schließung von Spielhallen, Bingo-Hallen und Wettbüros.
  • Schließung von Freizeitparks.

Regelungen in den “zone arancioni”

Für die Regionen, die als “zone arancioni” deklariert worden sind, gilt zusätzlich:

  • Verbot, die “zona arancione” zu betreten oder zu verlassen
  • Verbot, die eigene Heimatgemeinde mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zu verlassen (Ausnahme: Sollte die eigene Heimatgemeinde über weniger als 5000 Einwohner verfügen, darf diese verlassen werden. Es ist dann erlaubt, sich in einem Radius von 30 Kilometern in eine andere Gemeinde zu begeben. Fahrten in eine Provinzhauptstadt sind jedoch untersagt.)
  • Schließung aller Bars, Pubs, Restaurants, Eisdielen, Konditoreien (erlaubt ist der Außer-Haus-Verkauf bis 22 Uhr).

Regelungen in den “zone rosse”

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, gilt für die in den “zone rosse” gelegenen Regionen außerdem (Ausnahmen stellen triftige Gründe dar):

  • Verbot, die “zona rossa” zu betreten oder zu verlassen
  • Verpflichtung, zu Hause zu bleiben. Damit verbunden das Verbot, sich mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln zu bewegen (gilt auch innerhalb der eigenen Heimatgemeinde)
  • Alle Geschäfte werden geschlossen (Ausnahmen: Lebensmittelgeschäfte sowie andere Geschäfte zur Abdeckung des Grundbedarfs, Apotheken, Waschsalons, Bestattungsinstitute, Friseure)
  • Alle Veranstaltungen sowie Wettkämpfe sind untersagt.
  • Sportliche Aktivität ist nur in unmittelbarer Nähe zur eigenen Wohnadresse erlaubt. Sportliche Aktivitäten sind zudem nur draußen und als Individualsportart gestattet.
  • Krippen, Kindergärten, Grundschulen sowie das erste Jahr der “scuola media” im Präsenzunterricht, alle anderen Klassen und Schulformen nur per Online-Unterrricht.

Die Rückkehr an den eigenen Wohnort (die eigene Meldeadresse) ist erlaubt. Haltet Euch bitte an die Regeln und passt auf Euch und andere auf!

4 Kommentare



  1. Avatar

    Hallo, ich habe eine Frage: unter welchen Bedingungen kann man zur Zeit in Italien in Hotels übernachten? Ich möchte von Venedig aus mit der Fähre nach Griechenland fahren und müsste 1 mal übernachten. Ist das möglich?
    Viele Grüße
    Angelika

    1. Nadineja
      Author

      Hallo Angelika! Es gibt aktuell kein Beherbergungsverbot in Italien, viele Hotels sind aber geschlossen. Eine Reservierung eines Hotelzimmers sollte ohne größere Probleme möglich sein. Gute Fahrt! 🙂

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