Ostern 2021: Diese Maßnahmen gelten in Italien

Dass das Osterfest in Gefahr sein könnte, haben viele schon vor Wochen ob der steigenden Fallzahlen in Italien vermutet. Aktuell (Stand 13. März 2021) sind in Italien 509.317 aktive Fälle bekannt. Umgerechnet auf die Gesamtbevölkerung des Landes bedeutet das, dass derzeit mindestens jeder 120. infiziert ist. In Anbetracht des nahenden Festes und zur Vermeidung eines weiteren Anstiegs der Fallzahlen, werden ab dem 16. März 2021 alle bislang “gelben Zonen” automatisch “orange” werden.

Außerdem soll es einen weiteren Automatismus geben: Sobald die Sieben-Tages-Inzidenz bei mehr als 250 (pro 100.000 Einwohnern liegt), werden die entsprechenden Regionen zum Hochrisikogebiet und als “rot” eingestuft. Welche Regeln dann gelten, könnt Ihr hier nachlesen:

Was ist an Ostern in Italien erlaubt?

Doch zurück zu Ostern: Was ist dann eigentlich noch erlaubt? Direkt zum Osterfest und zwar in der Zeit vom 3. bis zum 5. April 2021 (Karsamstag bis Ostermontag) wird ganz Italien “rot”. Ausnahme sind nur die Regionen oder Autonomen Provinzen, die sich in der “weißen Zone” befinden. Aktuell ist das lediglich Sardinien (Hier nähere Infos zu den Regeln in der bislang einzigen weißen Zone Sardinien: https://ciao-aus-italien.de/2021/03/08/sardinien-was-gilt-in-der-weissen-zone/).

Zwischen Karsamstag und Ostermontag gelten somit die Regeln, die für Regionen festgelegt worden sind, die sich in der roten Zone befinden. Das sind etwa die Aufforderung, sich nur aus triftigen Gründen überhaupt von seiner Wohnadresse fortzubewegen (medizinische Gründe, Arbeitsverpflichtungen, Deckung des Grundbedarfs, weitere wichtige Gründe). Eine Lockerung gibt es aufgrund der Festtage dennoch: Es sind Fahrten zu weiteren privaten Adressen (sowohl Freunde als auch Verwandte) erlaubt. Und zwar einmal pro Tag, in der Zeit zwischen 5 und 22 Uhr und ausschließlich innerhalb der jeweiligen Region.

Besuche bei Freunden und Verwandten sind möglich, ABER…

Bedeutet mit anderen Worten: Wohnen Nonna und Nonno in der gleichen Region, dürfen sie zum Osterfest besucht werden. Wohnen sie in einer anderen Region als der, in der man selbst seinen Wohnsitz hat, ist das leider nicht möglich. Besucht werden dürfen Nonno und Nonna an den Feiertagen täglich – allerdings maximal gleichzeitig von zwei Personen (Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren nicht mit eingerechnet). Haben Nonno und Nonna zwei Kinder und etwa sechs Enkelkinder im Kindergarten- und Grundschulalter, dürfen ihre Kinder mit allen Enkelkindern zu Besuch kommen – sofern die Schwiegerkinder zu Hause gelassen werden. 😉

Festgelegt ist diese Regelung bereits im neuesten Regierungsdekret, dessen Zusammenfassung Ihr in einer Pressemitteilung auf der Regierungsseite unter diesem Link findet: http://www.governo.it/it/articolo/comunicato-stampa-del-consiglio-dei-ministri-n-7/16394

https://www.youtube.com/watch?v=1xcQvzfW3SE

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