Masken in Italien: Das ist neben der FFP2 erlaubt…
Die Maskenpflicht in Italien gilt aktuell (Stand 4. Mai 2021) sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen. In Außenbereichen vor allem dann, wenn es sich um viel frequentierte Orte handelt oder aber der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Adeguate Schutzmasken sind in jeder Situation mitzuführen. Doch welche Masken sind eigentlich erlaubt? Muss ich zwingend eine FFP2-Maske tragen?
Diese Masken sind in Italien erlaubt
In den FAQ der Regierung ist klar definiert, welche Arten von Masken auf italienischem Territorium zugelassen sind. Zum Schutz der Atemwege und in den vorgeschriebenen Situationen können dies neben FFP2-Masken auch chirurgische Masken, Einwegmasken, Stoffmasken, sogar selbst hergestellte Masken sein. Einzige Voraussetzung: Sie sind aus mehrschichtigen Materialien, die dazu geeignet sind, eine “angemessene Barriere” zu schaffen. Außerdem müssen sie das Gesicht vom Kinn bis über die Nase bedecken.
“A tali fini, possono essere utilizzate anche mascherine “di comunità”, monouso, lavabili, eventualmente autoprodotte, purché siano in materiali multistrato idonei a fornire una adeguata barriera e, al contempo, garantiscano comfort e respirabilità, forma e aderenza adeguate a coprire il volto, dal mento fino al di sopra del naso.”
FAQ des italienischen Gesundheitsministeriums
In Italien sind nur wenige Personengruppen von der Maskenpflicht befreit. Das sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Pathologie keine Masken tragen können.
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