Seit dem 1. September 2021 wird in Italien der Green Pass auch für die Nutzung einiger öffentlicher Verkehrsmittel sowie für (interregionale) Fährüberfahrten benötigt (siehe dazu auch: Ab 1. September 2021: Green Pass für Züge und Fähren erforderlich). Das hat auch Auswirkungen auf die Arbeit von LKW-Fahrern. Müssen diese etwa mit ihrer Fracht nach Sizilien oder Sardinien übersetzen, unterliegen sie einer Nachweispflicht.
Welche Nachweise benötigen LKW-Fahrer?
Konkret benötigen Sie für die Fährüberfahrt entweder einen Nachweis über eine Genesung (aktuell maximal sechs Monate nach der Gesundung nach einem positiven PCR-Test), eine Impfung (für die Nutzung der entsprechenden Verkehrsmittel innerhalb Italiens ist die Erstimpfung ausreichend) oder aber einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Handelt es sich dabei um eine grundsätzliche Pflicht?
Nach wie vor ist der “Green Pass” für Lkw-Fahrer nicht komplett verpflichtend, für bestimmte Strecken aber unumgänglich. LKW-Fahrer ohne Green Pass dürfen zwischen dem italienischen Festland und Sardinien oder Sizilien nicht befördert werden. Eine Ausnahme stellt lediglich die Straße von Messina dar.
Wer kontrolliert das eigentlich?
Die Kontrollen obliegen den Beförderern, also den Fährgesellschaften. Die wiederum haben aber keinen Ermessensspielraum. Bedeutet: Präsentiert sich ein Lkw-Fahrer ohne Nachweis bei der Einschiffung, so darf er nicht an Bord gelassen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob er verderbliche Waren transportiert, Liefertermine einhalten muss oder aber “nur kurz” auf die Insel will. Ohne “Green Pass” keine Überfahrt.
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