Italien: Diese Maßnahmen gelten im Januar 2022

Aufgrund weiter steigender Infektionszahlen sind die Maßnahmen in Italien weiter verschärft worden. Dazu gehört vor allem auch die Ausweitung des “Green Passes rafforzato”. Bis zum Ende des Notstandes (aktuell festgelegt auf den 31. März 2022) haben nur noch Geimpfte (nach vollständiger Impfung) und Genesene Zugang zu einigen Aktivitäten, Veranstaltungen oder Strukturen.

Das hier dürfen im Januar 2022 nur noch Geimpfte und Genesene

Erforderlich ist der “Super Green Pass” (also ein Nachweis über die vollständige Impfung oder die Genesung) für Folgendes:

  • Hotels und weitere Beherbergungsbetriebe (Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende)
  • Feierlichkeiten nach religiösen oder zivilen Zeremonien
  • Messen und Feste
  • Kongresszentren
  • Restaurants und weitere Ristorationsbetriebe (Achtung: Das gilt nun auch im Freien!)
  • Skilifte sowie andere Lifte zu touristischen Zwecken
  • Schwimmbäder, Mannschaftssport sowie Wellnesszentren (auch, wenn sie sich im Freien befinden)
  • Kulturzentren, Gemeindezentren, Freizeitzentren (auch bei Aktivitäten im Freien)
  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (auch lokaler Transport)

Wie sieht es mit der Maskenpflicht aus?

Die Maskenpflicht gilt aktuell in ganz Italien – und auch unabhängig von der Farbzone. Masken müssen aktuell auch im Freien getragen werden. Verstöße werden empfindlich geahndet.

Wie lange gelten die Maßnahmen?

Diese Maßnahmen gelten bis zum Ende des Notstandes in Italien. Der ist aktuell auf den 31. März 2022 festgelegt, kann allerdings (wie auch schon häufiger zuvor) verlängert werden.



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