Das Dekret, das Masken in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Italien sowie in allen Bereichen des Gesundheitswesens vorgeschrieben hat, ist zum 30. September 2022 ausgelaufen. Ab dem 1. Oktober 2022 gelten für öffentliche Verkehrsmittel sowie Krankenhäuser andere Regelungen.
Sind Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich?
Die Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel ist in Italien ab dem 1. Oktober 2022 aufgehoben. Zwar gilt nach wie vor die Empfehlung, sich selbst und andere durch Masken zu schützen, doch auch Personen mit Erkältungssymptomen sind trotz wieder steigender Infektionszahlen von der Maskenpflicht befreit.
Brauche ich als Besucher im Krankenhaus eine Maske?
Selbst in Krankenhäusern sind Masken – nach aktuellem Stand – nur noch bis Monatsende erforderlich. Ein entsprechendes Dekret hat Gesundheitsminister Speranza in letzter Minute unterzeichnet. Aber Achtung: Wer als Besucher oder Begleitung mit ins Krankenhaus möchte, benötigt hier bis Ende des Jahres noch den Green Pass. Das bedeutet:
- ein Nachweis über eine vollständige Impfung – dabei darf die Zweitimpfung (Erstimpfung beim Impfstoff Johnson & Johnson) nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen. Wer bereits geboostert ist, verfügt über einen unbegrenzt gültigen Super Green Pass
- ein Nachweis über die Genesung (diese darf nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen
- ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
In anderen Bereichen des Gesundheitswesens oder aber in der Apotheke entfällt die Maskenpflicht zum Monatsende. Möglicherweise findet Ihr aber Hinweise an Eingangstüren, die aufgrund ihres Hausrechts genau an diese noch appellieren und darauf setzen, dass weiterhin Masken verwendet werden.
Maskenpflicht in privaten Unternehmen
Hiervon werden die wenigsten von Euch betroffen sein, aber in privaten Unternehmen wird vielfach noch das Verwenden von Masken verlangt. Ein entsprechendes Dekret gilt in diesen Bereichen bis zum 31. Oktober 2022.
Bedeutet das das generelle Ende der Maskenpflicht in Italien?
Italien befindet sich bis zum 31. Dezember 2022 – aus allerdings anderen Gründen – im Notstand. Das bedeutet jedoch auch für Corona-Maßnahmen, dass jederzeit und relativ unbürokratisch neue Dekrete verabschiedet werden können. Sollte es die Infektionslage verlangen, kann somit auch zur Maskenpflicht zurückgekehrt werden. Dass selbst in öffentlichen Verkehrsmitteln bei hohen Infektionszahlen (trotz des stark zurückgehenden Testverhaltens sind in Italien aktuell nahezu eine halbe Million Menschen infiziert) auf die Maskenpflicht verzichtet wird, lässt zumindest derzeit (Stand 1. Oktober 2022) kein unmittelbares neues Dekret vermuten.
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