Die Angst vor möglichen neuen Varianten und die hohe Positiv-Quote unter Einreisenden aus China führen in Italien zur Wiedereinführung von Corona-Maßnahmen. Betroffen davon sind Personen, die aus China nach Italien einreisen.
Negativer Test bei Einreise erforderlich
Einreisende aus China müssen einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf, sofern es sich um einen PCR-Test handelt, maximal 72 Stunden alt sein. Antigen-Schnelltests haben eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Kinder in einem Alter von unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Achtung: Einreisende aus China müssen zusätzlich bei Einreise bzw. bis maximal innerhalb der 48 Stunden danach einen weiteren Antigen-Schnelltest machen.
Warum sind Tests bei der Einreise nach Italien erforderlich?
Dass Tests bei der Einreise überhaupt wieder erforderlich werden, hat mit der Kontrolle zweier Flugzeuge zu tun, die am zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember 2022, am Flughafen Malpensa (Mailand) gelandet sind. Die Region Lombardei, die aktuell eine der niedrigsten Positiv-Quoten in Italien hat, hatte Abstriche für alle ankommenden Passagiere angeordnet.
Einer von zwei Passagieren bei Einreise positiv
Wie der Landrat für Wohlfahrt und Gesundheit der Region Lombardei, Guido Bertolaso, erklärte, waren im ersten Flieger 35 von 92 Passagieren positiv. Das entspricht einer Positiv-Quote von 38 Prozent. Im zweiten Flieger seien 62 von 120 Passagieren positiv getestet worden (52 Prozent). Eine Sequenzierung des Virus wurde angeordnet.
Was passiert mit den positiv Getesteten?
Die positiv getesteten Passagiere befinden sich aktuell in Quarantäne. Da es keine speziellen Covid-Hotels mehr gibt, müssen sich die asymptomatischen Infizierten sowie die Infizierten mit geringen Symptomen privat isolieren. Das kann in einer privaten Unterkunft oder in einem Hotel geschehen. Personen mit gravierenderen Symptomen werden in Krankenhäusern behandelt.
Werden direkte Kontakte isoliert?
Direkte Kontakte der positiv Getesteten unterliegen KEINER Quarantänepflicht, müssen aber für zehn Tage eine FFP2-Maske tragen. Das Bild, das sich in Italien zeigt, verdeutlicht jedoch, dass sich fast niemand an diese Schutzmaßnahme hält.
Wie lange ist ein negativer Test bei Einreise erforderlich?
Die Maßnahmen gelten bis zum 31. Januar 2022. Je nach Entwicklung der Lage kann das Dekret verlängert oder durch ein neues abgelöst werden. Auch ein Auslaufen der Maßnahme ist denkbar.
Das Dekret im Originallaut
In italienischer Originalsprache findet Ihr das Dekret in der Gazzetta Ufficiale vom 28. Dezember 2022. Dort heißt es:
Art. 1 1. Ai fini della identificazione e del contenimento della diffusione di possibili varianti del virus Sars-Cov-2, a tutti i soggetti in ingresso dalla Cina si applica la seguente disciplina: a) obbligo di presentazione al vettore all'atto dell'imbarco e a chiunque sia deputato ad effettuare i controlli, della certificazione di essersi sottoposti, nelle settantadue ore antecedenti l'ingresso nel territorio nazionale, ad un test molecolare, o, nelle quarantotto ore antecedenti, ad un test antigenico effettuati per mezzo di tampone con risultato negativo; b) obbligo di sottoporsi ad un test antigenico, da effettuarsi per mezzo di tampone, al momento dell'arrivo in aeroporto, ovvero, qualora cio' non fosse possibile, entro quarantotto ore dall'ingresso nel territorio nazionale presso l'azienda sanitaria locale di riferimento; c) in caso di esito positivo del test antigenico, obbligo di sottoporsi immediatamente ad un test molecolare ai fini del successivo sequenziamento e ad isolamento fiduciario nel rispetto della normativa vigente; d) obbligo di effettuare un ulteriore test antigenico o molecolare con esito negativo per porre termine al periodo di isolamento. 2. A condizione che non insorgano sintomi di COVID-19, le disposizioni di cui comma 1 del presente articolo non si applicano ai minori di sei anni, ai membri dell'equipaggio e al personale viaggiante dei mezzi di trasporto di persone e merci, ai funzionari e agli agenti, comunque denominati, dell'Unione europea o di organizzazioni internazionali, agli agenti diplomatici, al personale amministrativo e tecnico delle missioni diplomatiche, ai funzionari e agli impiegati consolari, al personale militare, compreso quello in rientro dalle missioni internazionali, e delle Forze di Polizia, al personale del Sistema di informazione per la sicurezza della Repubblica e dei Vigili del fuoco nell'esercizio delle loro funzioni
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