Corona-Testpflicht bei Einreisen aus China

Die Angst vor möglichen neuen Varianten und die hohe Positiv-Quote unter Einreisenden aus China führen in Italien zur Wiedereinführung von Corona-Maßnahmen. Betroffen davon sind Personen, die aus China nach Italien einreisen.

Negativer Test bei Einreise erforderlich

Einreisende aus China müssen einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf, sofern es sich um einen PCR-Test handelt, maximal 72 Stunden alt sein. Antigen-Schnelltests haben eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Kinder in einem Alter von unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Achtung: Einreisende aus China müssen zusätzlich bei Einreise bzw. bis maximal innerhalb der 48 Stunden danach einen weiteren Antigen-Schnelltest machen.

Warum sind Tests bei der Einreise nach Italien erforderlich?

Dass Tests bei der Einreise überhaupt wieder erforderlich werden, hat mit der Kontrolle zweier Flugzeuge zu tun, die am zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember 2022, am Flughafen Malpensa (Mailand) gelandet sind. Die Region Lombardei, die aktuell eine der niedrigsten Positiv-Quoten in Italien hat, hatte Abstriche für alle ankommenden Passagiere angeordnet.

Einer von zwei Passagieren bei Einreise positiv

Wie der Landrat für Wohlfahrt und Gesundheit der Region Lombardei, Guido Bertolaso, erklärte, waren im ersten Flieger 35 von 92 Passagieren positiv. Das entspricht einer Positiv-Quote von 38 Prozent. Im zweiten Flieger seien 62 von 120 Passagieren positiv getestet worden (52 Prozent). Eine Sequenzierung des Virus wurde angeordnet.

Was passiert mit den positiv Getesteten?

Die positiv getesteten Passagiere befinden sich aktuell in Quarantäne. Da es keine speziellen Covid-Hotels mehr gibt, müssen sich die asymptomatischen Infizierten sowie die Infizierten mit geringen Symptomen privat isolieren. Das kann in einer privaten Unterkunft oder in einem Hotel geschehen. Personen mit gravierenderen Symptomen werden in Krankenhäusern behandelt.

Werden direkte Kontakte isoliert?

Direkte Kontakte der positiv Getesteten unterliegen KEINER Quarantänepflicht, müssen aber für zehn Tage eine FFP2-Maske tragen. Das Bild, das sich in Italien zeigt, verdeutlicht jedoch, dass sich fast niemand an diese Schutzmaßnahme hält.

Wie lange ist ein negativer Test bei Einreise erforderlich?

 Die Maßnahmen gelten bis zum 31. Januar 2022. Je nach Entwicklung der Lage kann das Dekret verlängert oder durch ein neues abgelöst werden. Auch ein Auslaufen der Maßnahme ist denkbar.

Das Dekret im Originallaut

In italienischer Originalsprache findet Ihr das Dekret in der Gazzetta Ufficiale vom 28. Dezember 2022. Dort heißt es:

                              Art. 1 
 
  1.  Ai  fini  della  identificazione  e  del   contenimento   della
diffusione di possibili varianti del  virus  Sars-Cov-2,  a  tutti  i
soggetti in ingresso dalla Cina si applica la seguente disciplina: 
    a) obbligo di presentazione al vettore all'atto dell'imbarco e  a
chiunque sia deputato ad effettuare i controlli, della certificazione
di essersi sottoposti, nelle settantadue ore  antecedenti  l'ingresso
nel territorio nazionale, ad un test molecolare, o, nelle quarantotto
ore antecedenti, ad  un  test  antigenico  effettuati  per  mezzo  di
tampone con risultato negativo; 
    b) obbligo di sottoporsi ad un test  antigenico,  da  effettuarsi
per mezzo di tampone, al momento dell'arrivo  in  aeroporto,  ovvero,
qualora cio' non fosse possibile, entro quarantotto ore dall'ingresso
nel  territorio  nazionale  presso  l'azienda  sanitaria  locale   di
riferimento; 
    c) in caso di esito positivo  del  test  antigenico,  obbligo  di
sottoporsi  immediatamente  ad  un  test  molecolare  ai   fini   del
successivo sequenziamento e ad  isolamento  fiduciario  nel  rispetto
della normativa vigente; 
    d)  obbligo  di  effettuare  un  ulteriore  test   antigenico   o
molecolare con  esito  negativo  per  porre  termine  al  periodo  di
isolamento. 
  2.  A  condizione  che  non  insorgano  sintomi  di  COVID-19,   le
disposizioni di cui comma 1 del presente articolo non si applicano ai
minori  di  sei  anni,  ai  membri  dell'equipaggio  e  al  personale
viaggiante dei mezzi di trasporto di persone e merci, ai funzionari e
agli  agenti,  comunque  denominati,   dell'Unione   europea   o   di
organizzazioni internazionali, agli agenti diplomatici, al  personale
amministrativo e tecnico delle missioni diplomatiche, ai funzionari e
agli impiegati consolari, al personale militare, compreso  quello  in
rientro dalle missioni internazionali, e delle Forze di  Polizia,  al
personale  del  Sistema  di  informazione  per  la  sicurezza   della
Repubblica e dei Vigili del fuoco nell'esercizio delle loro funzioni


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