Mal eben von Österreich aus auf einen Markt nach Südtirol oder aber von Lugano zum Spazieren nach Como? Was früher so einfach war, ist wegen der aktuell geltenden Einreisebestimmungen plötzlich gar nicht mehr so einfach: Für die Einreise nach Italien werden eine Einreiseanmeldung und ein negativer Test benötigt. Ausnahmen galten (was die Testpflicht anbelangt) bislang ausschließlich für Transitpassagiere.
Aktuelle Einreisebestimmungen für Drittstaaten
Jetzt aber die Nachricht aus dem italienischen Außenministerium: Die Einreisebestimmungen für Einreisen aus Drittstaaten werden angepasst. Ab sofort gelten damit folgende Maßnahmen (einige der genannten Bestimmungen – wie der Wegfall der Quarantänepflicht – sind bereits in Kraft:
- Für alle Einreisenden aus Ländern der C-Liste (siehe dazu: https://ciao-aus-italien.de/2021/04/30/italien-welche-laender-gehoeren-zur-c-liste/) entfällt nach Einreise die Quarantänepflicht.
- Einreisende, die nicht weiter als 60 Kilometer (!) von der italienischen Grenze entfernt ihren Wohnsitz haben, benötigen bei einem Aufenthalt in Italien von weniger als 24 Stunden KEINEN Test mehr bei Einreise. (Achtung: Ist ein längerer Aufenthalt / ein Urlaub in Italien geplant, sind die Tests auch dann erforderlich!)
- Zu den Ländern der D-Liste gehören nun auch Kanada, Japan und die USA
- Für Einreisende aus Ländern der Listen D und E gelten andere Zeitlimits: So darf der bei Einreise erforderliche, negative Test auch älter als 48 Stunden sein. Jedoch KEINESFALLS älter als 72 Stunden.
- Bis zum 21. Juni 2021 sind Einreisen aus Indien, Bangladesch und Sri Lanka (gilt in allen Fällen auch für grenznahe Abflugorte aus anderen Ländern) nur dann gestattet, wenn die Reisenden entweder in der A.I.R.E eingeschrieben sind, es sich um Staatsbürger handelt, die bereits VOR dem 29. April 2021 ihren Hauptwohnsitz in Italien hatte oder aber die Reisenden explizit vom italienischen Gesundheitsministerium zur Einreise autorisiert worden sind.
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