Die Planung des Sommerurlaubs in Italien war bislang von vielen Unwägbarkeiten begleitet. Jetzt aber sollen die Weichen für einen Urlaub in Italien endgültig gestellt werden. Ministerpräsident Mario Draghi ruft zu Urlaubsbuchungen auf: “Wir können es nicht abwarten, Euch wieder zu empfangen.”
Urlaubsplanung für Italien
Endlich wieder Urlauber im Land – ein Segen für den Tourismus und eine Rückkehr zu mehr Normalität. Im Rahmen einer Pressekonferenz zum Ende des G20-Treffens der Tourismusminister in Rom kündigte Ministerpräsident Mario Draghi an, dass die italienische Regierung auf den europäischen Grünen Pass setzen werde, den es voraussichtlich ab Mitte Juni geben soll. Damit entfällt für Genesene, vollständig Geimpfte oder aber Personen, die binnen der vergangenen 48 Stunden negativ getestet worden sind, bei Einreise auch die Quarantänepflicht. Doch bereits ab der zweiten Maihälfte – also rund einen Monat vor Umsetzung der europäischen Pläne – soll es einen nationalen “Green Pass” geben, der auch von aus dem Ausland kommenden Reisenden genutzt werden kann.
Bedingungen für den Erhalt des italienischen Passes
Touristen, die bereits beide Impfungen erhalten oder aber nachweislich genesen sind, sollen damit ohne Einschränkungen innerhalb Italiens reisen können. Gleiches gilt für Personen, die binnen der vergangenen 48 Stunden negativ getestet worden sind. Achtung: Dieser Pass ändert aktuell nichts an den geltenden Einreisebedingungen:
Mehr Sicherheit für Touristen
Es sei wichtig, dass es klare und einfache Regeln gäbe, damit Touristen mehr Sicherheit bei der Reiseplanung erhielten. In Erwartung der Einführung des europäischen Passes, soll der italienische “Grüne Pass” ab Mitte Mai auch für Touristen gelten. Damit sind Reisen innerhalb Italiens von Region zu Region ohne weitere Angabe von Gründen möglich.
“Prenotate le vostre vacanze in Italia, non vediamo l’ora di accogliervi di nuovo.”
Ministerpräsident Mario Draghi
Drei Personengruppen können die italienische “certificazione verde” erhalten:
- Personen, die bereits beide Impfungen erhalten haben (offizieller Nachweis erforderlich: internationaler Impfpass, offizielle Impfbescheinigung)
- Personen, die als genesen gelten (ärztliche Bescheinigung)
- Personen, die innerhalb der vergangenen 48 Stunden vor Einreise negativ getestet worden sind (offizieller Nachweis über das Testergebnis zu einem PCR- oder Antigen-Schnelltest)
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