“Grüner Pass”: Voraussetzungen und Gültigkeitsdauer

Der “Grüne Pass” bzw. die “certificazione verde COVID-19” in Italien befähigt dazu, innerhalb Italiens ohne weitere Angabe von Gründen reisen zu können. Wer Besitzer eines “Grünen Passes” ist, kann damit problemlos auch zwischen Regionen unterschiedlicher Farbgebung reisen.

Was sind die Bedingungen für den “Grünen Pass”?

Der “Grüne Pass” ist in dem Sinne kein Pass, sondern vielmehr ein Zertifikat oder eine Bescheinigung, mit der Erleichterungen im inneritalienischen Reiseverkehr verbunden sind. Diese Erleichterungen gibt es aktuell (Stand 5. Mai 2021) unter folgenden Bedingungen:

  • nach Abschluss des kompletten Impfzyklus gegen SARS-CoV-2
  • nach Genesung von COVID-19, zusammen mit Aufhebung der Isolation
  • nach einem PCR- oder aber Antigen-Schnelltest ohne Nachweis des Virus SARS-CoV-2

Für jeden der drei Nachweise gibt es unterschiedliche Modalitäten zur Erlangung und eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer.

“Green Pass” nach abgeschlossener Impfung

Nach Abschluss des kompletten Impfzyklus (beide Impfungen) und nur auf Nachfrage des Interessierten, können die Gesundheitsbehörden oder aber das medizinische Fachpersonal, das die Impfung durchgeführt hat, ein entsprechendes Zertifikat ausstellen – entweder in digitaler Form oder im Papierformat. Und zwar bereits in dem Moment, in dem die zweite Dosis verimpft wird. Das Zertifikat befindet sich auch in der elektronischen Gesundheitsakte der betroffenen Personen. Wer bei Inkrafttreten des Dekrets N. 52/2021 bereits den Impfzyklus abgeschlossen hatte, kann den “Grünen Pass” nachträglich bei der Stelle beantragen, die für die Impfung zuständig war, es aber alternativ auch über die Region oder Autonome Provinz beziehen, in der die Struktur ihren Sitz hat.

Gültigkeit des “Grünen Passes” nach erfolgter Zweitimpfung: sechs Monate

“Grüner Pass” nach Genesung von SARS-CoV-2

Die “certificazione verde COVID-19” nach erfolgter Genesung wird – ebenfalls auf Nachfrage des Interessierten – in digitaler Form oder aber im Papierformat zur Verfügung gestellt. Erhältlich ist der Nachweis bei dem Krankenhaus, in dem der nun genesene Patient stationär behandelt worden ist. Für Patienten, die nicht stationär behandelt werden mussten, gibt es die Bescheinigung beim Allgemeinmediziner oder beim Kinderarzt und wird auch in der elektronischen Gesundheitsakte des Patienten hinterlegt.

Gültigkeit des Zertifikats nach erfolgter Genesung: sechs Monate ab Ausstellungsdatum (das Ausstellungsdatum ist jedoch nicht ein x-beliebiges Datum, sondern richtet sich meist nach dem Datum des letzten positiven PCR-Tests)

Besonderheit des “Grünen Passes” nach erfolgter Genesung

Sollte der Genesene innerhalb der sechs Monate der Gültigkeit seiner “certificazione verde” erneut an SARS-CoV-2 erkranken, erlischt die Gültigkeit des Zertifikats unmittelbar.

“Grüner Pass” nach negativem Coronatest

Dritte Möglichkeit für den Erhalt des “Grünen Passes” ist ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest. Neben den gängigen Gesundheitseinrichtungen kann ein entsprechender Nachweis auch über autorisierte private Strukturen, Allgemeinmediziner, Kinderärzte oder Apotheken, die die Tests durchführen, ausgestellt werden.

Gültigkeitsdauer des “Grünen Passes” nach negativem Coronatest: 48 Stunden ab Durchführung des Tests

“Green Pass” für aus dem Ausland kommende Personen

Wer nicht in Italien gemeldet ist, kann trotzdem einen “Grünen Pass” für das freie Reisen innerhalb Italiens erhalten. Als gleichwertig anerkannt sind etwa Impfnachweise, die von anderen EU-Staaten oder auch von Drittländern ausgestellt werden, sofern die Impfungen von der Europäischen Union anerkannt sind. Die Bescheinigungen müssen den im Rundschreiben des Gesundheitsministers definierten Kriterien entsprechen.

Achtung: Der “Grüne Pass” gilt nur für das freie Reisen INNERHALB Italiens. Bislang hat das Erfüllen der oben genannten Kriterien KEINEN Einfluss auf die bei der Einreise geltenden Bestimmungen.


Die Seite “www.ciao-aus-italien.de” ist eine private Seite. Die Arbeit an dieser Seite ist nicht bezahlt. Du möchtest die Arbeit an der Seite unterstützen? Das kannst Du über einen guten Umgangston auf der Facebookseite “Coronavirus in Italien”, das Teilen von Artikeln sowie über virtuelle Nervennahrung! Einen ganz herzlichen Dank an alle bisherigen Unterstützer!

7 Kommentare


  1. Avatar

    Liebe Nadine,

    zu dem Grünen Pass hätte ich noch folgende Fragen:

    Wir werden am 17. Juli mit dem Auto nach Italien einreisen. Dass wir sowohl das PLF ausgefüllt haben, und ein negatives Coronatestzertikikat vorlegen müssen, ist klar.
    Wir werden verschiedene Stationen auf unserer Reise haben, die Adressen sind uns alle bekannt und können in das PLF eingetragen werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, fällt die Meldepflicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde der Region weg?
    Mein Mann ist vollständig geimpft und hat somit den Grünen Pass. Mein Sohn und ich sind jedoch noch nicht geimpft, somit haben wir den Grünen Pass nur für die Zeit bis der Coronatest nach 48 Stunden “abgelaufen” ist.
    Ist es uns dennoch möglich innerhalb von Italien zu reisen, oder müssen wir uns erneut testen lassen?
    Unsere Route sieht wie folgt aus: 4 N Trentino, 8 N Toskana, 9 N Umrien, 1 N Südtirol.

    Herzlichen Dank und liebe Grüße
    Michaela

    1. Nadineja
      Author

      Hallo Michaela,
      da momentan innerhalb Italiens alle Regionen gelb oder weiß sind, bräuchtet Ihr nur für die Einreise nach Sardinien ohne Grünen Pass noch einen weiteren Test. Und auch in Südtirol wird der Grüne Pass teils verlang. Allerdings ist Mitte Juli noch weit weg. Bis dahin kann sich noch einiges tun…
      Liebe Grüße,
      NAdine

  2. Avatar

    Liebe Nadine,

    vielen Dank für die Info.
    Ein Aufenthalt in Sardinien ist nicht geplant….

    Wegen der Meldung bei der örtlichen Gesundheitsbehörde bin ich auch unsicher.
    Das von dir erwähnte Dekret, dass diese entfällt, kann ich nirgendwo finden, es heißt auf allen offiziellen Seiten der Behörden, dass diese Meldung immer noch notwendig ist?

    Liebe Grüße
    Michaela

    1. Nadineja
      Author

      Hallo Michaela,
      das Dekret ist hier mit verlinkt: Jetzt offiziell: Quarantäne bei Einreise entfällt / Auf der Seite des Auswärtigen Amtes ist davon die Rede, dass auch die Gesundheitsbehörden zu informieren sind. Auf der Seite der Deutschen Botschaft Rom und auf der des ADAC ist von der Meldung beim Gesundheitsamt nicht mehr die Rede. Ich finde im aktuellen Dekret auch nichts mehr zum Gesundheitsamt. Aber im Formular muss es angeklickt werden, um weiterzukommen. Du siehst: Chaos! 😉 LG, Nadine

      1. Avatar

        Liebe Nadine,

        ganz lieben Dank für deine Informationen!!!
        Der Urlaub kann kommen (mal sehen, was sich noch alles ändert in den nächsten Wochen….)!

        Viele Grüße
        Michaela

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert