Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen Anti-Covid-Regeln

Verletzung der Quarantänepflicht? Nichtbeachtung der nächtlichen Ausgangssperre? Das Anlügen von Beamten der Polizei oder der Carabinieri über das Motiv eines Ortswechsels? Ein nicht gemachter Abstrich? Bei Verstößen gegen Anti-Covid-Regeln gibt es teils empfindliche Strafen. Meist geht es dabei um die Verletzung der Maskenpflicht oder nicht gerechtfertigte Ortswechsel. Vielfach wird mit Bußgeldern geahndet. Einige Verstöße haben jedoch auch strafrechtliche Konsequenzen.

Verletzung der Quarantänepflicht

In den Bereich der strafrechtlichen Verstöße fällt die Verletzung der Quarantänepflicht. Wer trotz einer Infektion mit Covid-19 unterwegs ist und dabei andere Personen ansteckt, macht sich der “schuldhaften Ausbreitung der Epidemie” schuldig und riskiert laut Dekret eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

Ebenfalls strafrechtlich belangt wird derjenige, der die für ihn geltende Quarantänepflicht nicht respektiert. Ihm droht eine Inhaftierung mit einer Dauer zwischen drei und 18 Monaten. Hinzu kommt ein Bußgeld zwischen 500 und 5000 Euro. So vorgesehen ist dies im Art. 7 des Dekrets 19/2020.

Ein reines Bußgeld (ohne strafrechtliche Verfolgung) ist hingegen vorgesehen, wenn die Quarantänepflicht dann verletzt wird, wenn etwa das Ergebnis eines Coronatests noch aussteht, die Quarantäne aufgrund eines positiven Kontakts angeordnet worden ist oder nach Einreise vorgeschrieben ist.

Verletzung der Maskenpflicht

Die Verletzung der Maskenpflicht wird nicht strafrechtlich verfolgt. Wer jedoch bereits über 14 Jahre alt und damit strafmündig ist und die Maskenpflicht verletzt, wird per Bußgeld zur Kasse gebeten. Das Bußgeld, das die Ordnungsbehörden und die Polizeikräfte anordnen können, beluft sich laut Dekret “Cura Italia” auf einen Betrag zwischen 400 und 1000 Euro. Bei wiederholtem Verletzen der Maskenpflicht kann dieser Betrag im Ermessen der Polizeikräfte angehoben werden.

Wie bei anderen Bußgeldern gilt: Wer das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen bezahlt, muss 30 Prozent weniger bezahlen.

Verletzung der Ausgangssperre

Ganz egal, in welcher Zone man sich aufhält: Wer während der Ausgangssperre aus ungerechtfertigten Gründen unterwegs ist, muss auch hier in die Tasche greifen. Verstöße gegen die Ausgangssperre werden auch in gelben Risikozonen sanktioniert. Das Bußgeld beläuft sich auf einen Betrag zwischen 400 Euro und 1000 Euro. Die Polizeitkräfte können bei besonders schwerwiegendem Verhalten oder wiederholtem Verstoß gegen die Ausgangssperre diesen Betrag um bis zu 50 Prozent anheben.


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