Bislang mussten bei Einreise nach Italien auch schon Kinder ab einem Alter von zwei Jahren einen negativen Coronatest vorzeigen. Mit dem neuen Dekret vom 18. Juni 2021 (gültig ab dem 21. Juni 2021) wird diese Altersgrenze verschoben.

Ab wie vielen Jahren besteht die Testpflicht?

Ab sofort sind Kinder in einem Alter unter sechs Jahren von der Testpflicht bei Einreise befreit. Ältere Kinder müssen dann keinen zusätzlichen Test bei Einreise mehr vorlegen, wenn sie nachweislich von einer Infektion mit SARS-CoV-2 genesen sind. (Mehr zu den aktuellen Einreisebestimmungen hier: https://ciao-aus-italien.de/2021/06/21/einreise-nach-italien-diese-bestimmungen-gelten/)

Dazu heißt es im Dekret vom 18. Juni 2021 im Wortlaut:

Art. 6 
  2. Ai fini dell'ingresso nel territorio  nazionale,  i  bambini  di
eta' inferiore a sei anni sono esentati dall'effettuazione  del  test
molecolare o antigenico.

Bedeutet auch: Alle Kinder ab einem Alter von sechs Jahren müssen bei Einreise einen negativen Coronatest (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorlegen können, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Ihr interessiert Euch grundsätzlich für das Reisen mit Kindern nach Italien. Diese neue Kategorie befindet sich aktuell im Aufbau: https://ciao-aus-italien.de/category/reisen-mit-kindern/



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5 Kommentare


  1. Avatar

    Liebe Nadine, danke für die Hilfestellung mit dem Einreiseformular! Wir reisen nach Italien in einer etwas ungewöhnlichen Konstellation (mein Partner und ich, mein Bruder, dessen Sohn (18)) und fragen uns: Gelten wir als eine Familie und dürfen in einem Auto einreisen? Alle durchgeimpft, falls das was zur Sache tut …
    Und reicht dann ein Formular?
    Herzlichen Dank und Gruß
    Kati

    1. Nadineja
      Author

      Hallo Kati,
      für die gemeinsame Reise im Auto (auch über die Einreise hinaus) sind nicht die familiären Verbindungen von Bedeutung, sondern der gemeinsame Haushalt. Den hättet Ihr, wenn Ihr alle die gleiche Meldeadresse habt. Ist dies nicht der Fall und Ihr seid an unterschiedlichen Adressen gemeldet, so geltet Ihr nicht als gemeinsamer Haushalt. In Südtirol wird das etwas lockerer gesehen, im übrigen Italien würde dann gelten, dass der Beifahrersitz freibleiben muss und außerdem nur die äußeren Sitzplätze hinten belegt werden dürfen. Etwas Handlungsspielraum haben Beamte hier aber auch. Falls Sie die geltende Regelung nicht zu streng auslegen, wäre es zumindest wichtig, dass auf Fahrersitz und Beifahrersitz ein gemeinsamer Haushalt sitzt. Masken müsstet Ihr (sofern Ihr nicht alle an der gleichen Adresse gemeldet seid) in Italien während der gesamten Fahrt tragen. Ansonsten reicht neben den Impfnachweisen das Einreiseformular. LG, Nadine

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