Ihr reist aus dem Ausland nach Italien ein und wisst nicht, wie Ihr nachweisen sollt, dass Ihr die Bedingungen für den Green Pass erfüllt? Im Dekret vom 18. Juni 2021 ist genau erklärt, wie Ihr Eurer Nachweispflicht nachkommen könnt. Hier eine Erläuterung:

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Grundsätzlich muss neben der für alle Einreisenden erforderlichen digitalen Einreiseanmeldung (https://ciao-aus-italien.de/2021/05/24/italien-so-wird-das-einreiseformular-ausgefuellt/) eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • vollständige Impfung (plus 14 Tage)
  • Genesung
  • negativer Coronatest (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest)

Welche Nachweise werden akzeptiert?

Bei Einreisen aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten werden Nachweise akzeptiert, die in diesen Ländern ausgestellt worden sind. Bei Impfungen ist wichtig, dass diese in der EU anerkannt sind und sich an den Kriterien der European Medicines Agency – EMA orientieren. Für den Nachweis einer Genesung wird hingegen die Aufhebung der in Folge eines positiven PCR-Tests angeordneten Quarantäne akzeptiert.

Alternativ werden bei Einreise negative Coronatests (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) anerkannt, die bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

Der Passus des Dekrets im Wortlaut

Im Wortlaut heißt es dazu:

 Le certificazioni verdi COVID-19 rilasciate in uno Stato  membro
dell'Unione  europea  o  in  uno  Stato  terzo  a  seguito   di   una
vaccinazione validata dall'Agenzia europea per i medicinali (European
Medicines Agency - EMA), dell'avvenuta guarigione  da  COVID-19,  con
contestuale    cessazione    dell'isolamento    prescritto,    ovvero
dell'effettuazione, nelle quarantotto  ore  antecedenti  all'ingresso
nel territorio nazionale, di test antigenico rapido o molecolare  con
esito  negativo  al  virus   SARS-CoV-2,   sono   riconosciute   come
equivalenti a quelle di cui al precedente comma 1, lettere a),  b)  e
c). 

Werden Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert?

Akzeptiert werden ausschließlich Nachweise in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache (in Südtirol natürlich auch in deutscher Sprache). Digitale Nachweise sind ebenso wie Nachweise in Papierform zulässig.

Dazu heißt es im italienischen Wortlaut:

3. Le certificazioni verdi di cui al comma  1  devono  riportare  i
dati indicati dall'art. 3 del decreto del  Presidente  del  Consiglio
dei ministri 17 giugno 2021, citato in premessa. Le certificazioni di
cui al comma 2 devono  essere  redatte  almeno  in  lingua  italiana,
inglese, francese o spagnola e possono essere esibite sia in  formato
digitale che cartaceo. 

Das Dekret ist bereits in Kraft getreten (21. Juni 2021).



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