Gesundheitsminister Roberto Speranza hat am Abend ein neues Dekret unterzeichnet, das neue Einreisebestimmungen festsetzt. Betroffen davon sind auch Einreisende aus der EU. Das berichten übereinstimmend die italienischen Medien. Auch der Notstand in Italien wird verlängert, gilt bis mindestens zum 31. März 2022.
Für alle: Coronatest bei Einreise erforderlich
Coronatests bei Einreise sind bislang für Ungeimpfte erforderlich gewesen. Neu ist, dass nun auch Geimpfte einen negativen Test bei Einreise benötigen. Kinder obliegen ab einem Alter von sechs Jahren der Test- und Nachweispflicht. Ein negativer Test darf bei Grenzüberschreitung nicht älter als 48 Stunden sein – das gilt nach aktuellem Stand auch für PCR-Tests.
Was ändert sich für Geimpfte?
Der nun erforderliche, negative Test bei Einreise ist die einzige Änderung, die Personen betrifft, die bereits vollständig geimpft sind und einen noch gültigen Green Pass haben.
Was ändert sich für Ungeimpfte?
Ungeimpfte Personen fallen ab dem 16. Dezember 2021 wieder unter die Quarantänepflicht. Auch bei einem negativen Test müssten sie sich nach Einreise in eine fünftägige Quarantäne begeben. Die Einhaltung der Quarantänepflicht wird von den italienischen Gesundheitsbehörden überwacht.
Wie lange gilt das neue Dekret?
Das Dekret tritt am 16. Dezember 2021in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Januar 2022 (das Dekret findet Ihr sobald wie möglich hier auch komplett zum Download). Gesundheitsminister Roberto Speranza hat das Dekret bereits unterzeichnet.
Was muss ich bei der Einreise beachten?
Für die Einreise ist weiterhin das Ausfüllen der Einreiseerklärung erforderlich. Eine Ausfüllhilfe findet Ihr hier: https://ciao-aus-italien.de/2021/12/01/dezember-2021-todesfaelle-neuinfektionen-aktive-faelle/
Ungeimpfte müssen Ihre Ankunft außerdem bei den Gesundheitsbehörden melden, die die Einhaltung der Quarantänepflicht überwachen wird. Ein Verstoß gegen die Quarantänepflicht ist in Italien keine Lappalie und wird in Italien empfindlich geahndet: https://ciao-aus-italien.de/2021/05/09/diese-strafen-drohen-bei-verstoss-gegen-anti-covid-regeln/
Maskenpflicht auch im Außenbereich – aber nicht überall…
Für den gleichen Zeitraum (16. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022) ist für alle gelben, orangenen und roten Zonen das Tragen von Masken auch im Außenbereich erforderlich. Aktuell sind davon Friaul-Julisch Venetien, die Autonome Provinz Bozen sowie Kalabrien betroffen.
In weißen Zonen gibt es im Außenbericht keine Maskenpflicht, es sei denn, dies wird für einzelne Orte von den dortigen Bürgermeistern angeordnet (bereits jetzt kommt dies in einigen Städten und Gemeinden vor).
Was passiert mit dem “Super Green Pass”?
Der “Super Green Pass”, der der 2G-Regelung entspricht, gilt seit dem 6. Dezember 2021. Unabhängig vom neuen Dekret ist er weiterhin häufig erforderlich. Weitere Einzelheiten zum “Super Green Pass” hier: https://ciao-aus-italien.de/2021/12/02/italien-super-green-pass-ab-dem-6-dezember/
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