Einreise nach Italien: Das gilt im Februar 2022

Monat für Monat stellen sich die gleichen Fragen: Was muss ich eigentlich bei der Einreise nach Italien beachten? Auch ab Februar 2022 ändern sich die Einreisebestimmungen wieder. Das Dekret, das zuvor etwa eine Quarantäne für Ungeimpfte bei Einreise verlangt hat, läuft zum 31. Januar 2022 aus: Neue Einreisebestimmung: Quarantäne für Ungeimpfte.

Müssen Ungeimpfte bei Einreise nach Italien in Quarantäne?

Die Quarantänepflicht für Ungeimpfte bei Einreise nach Italien entfällt ab dem 1. Februar 2022. Zur Einreise ist für Ungeimpfte dann allerdings noch ein negativer Test erforderlich. Handelt es sich dabei um einen Antigen-Schnelltest, so ist dieser für bis zu 24 Stunden gültig (entscheidend ist der Zeitpunkt der Grenzüberschreitung). Ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Siehe dazu auch: https://www.dgc.gov.it/web/per-cosa-serve.html#viaggi

Benötigen Geimpfte einen negativen Test bei Einreise nach Italien?

Vollständig Geimpfte oder Genesene hingegen benötigen bei Einreise keinen negativen Test mehr. Für sie ist der “Super Green Pass” ausreichend. Der entspricht Eurem Nachweis über die vollständige Impfung oder aber die Genesung. (Achtung: Die Gültigkeitsdauer der “Super Green Pässe” wird ab dem 1. Februar 2022 von bislang neun Monate auf sechs Monate reduziert. Weitere Infos dazu findet Ihr hier: “Super Green Pass” nur noch sechs Monate gültig)

Was passiert mit der digitalen Einreiseerklärung?

Ganz unabhängig von Eurem Status ist nach wie vor die digitale Einreiserklärung erforderlich. Minderjährige können dort mit eingetragen werden, für Erwachsene wird jedoch jeweils eine eigene Einreiseerklärung benötigt. Eine detaillierte Ausfüllhilfe für die digitale Einreiseerklärung findet Ihr hier: Italien: So wird das Einreiseformular ausgefüllt

Darf ich als Ungeimpfter nach Sardinien?

Obwohl bei Einreise keine Quarantäne für Ungeimpfte mehr erforderlich ist, achtet bitte darauf, dass Ihr dennoch nicht zu jedem Reiseziel gelangen könnt. Für Fähren und generell für öffentliche Verkehrsmittel ist in Italien der “Super Green Pass” erforderlich (gilt auch für den Stadtverkehr, nationale Flugverbindungen usw.). Das bedeutet, dass Ihr nur als Geimpfte oder Genesene in Italien öffentliche Verkehrsmittel benutzen könnt.

Kann ich als Ungeimpfter im Hotel übernachten?

NEIN! Sofern es sich nicht um eine nachweisliche Geschäftsreise handelt (dann genügt der “Green Pass Base”), stehen Ferienunterkünfte (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen usw.) aktuell nur für Geimpfte und Genesene zur Verfügung. Bedeutet: Ihr könnt zwar einreisen, dürft aber in keinem Beherbergungsbetrieb übernachten. Das gilt unabhängig von der Farbeinteilung (die aktuelle Farbeinteilung findet Ihr hier: Italien 2022: Aktuelle Farbeinstufung Woche per Woche) für ganz Italien. Hier findet Ihr die Dienstleistungen / Bereiche, die aktuell an den Besitz eines “Super Green Passes” gekoppelt sind.



Die Seite “www.ciao-aus-italien.de” ist eine privat betriebene Seite. Mehr zu mir könnt Ihr hier nachlesen: “Ciao aus Italien”: Wer betreibt eigentlich die Seite? Die Arbeit daran erfolgt unentgeltlich in meiner Freizeit. Du möchtest die Arbeit an der Seite unterstützen? Das kannst Du über einen guten Umgangston auf der Facebookseite “Coronavirus in Italien | Facebook”, das Teilen von Artikeln sowie über virtuelle Nervennahrung in Form von Schokolade, die Ihr mir mit wenigen Klicks schicken könnt! Einen ganz herzlichen Dank an alle bisherigen Unterstützer!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert