Zu viel geheizt? Diese Bußgelder drohen in Italien…

Es ist kalt, die Raumtemperatur entspricht nicht der Wohlfühltemperatur und schon wird am Thermostat oder Temperaturregler gedreht. Doch das kann in Italien teuer werden – nicht nur wegen der gestiegenen Energiekosten. Wer in bestimmten Gegenden zu viel heizt, kann zur Kasse gebeten werden…

Warum darf ich nicht so viel heizen wie ich möchte?

Lediglich in den Alpenregionen bzw. in der Zone F (zur Zoneneinteilung siehe Heizungen in Italien: Ab wann darf geheizt werden?) könnt Ihr Eure Heizung dann anschalten, wann Ihr es für nötig haltet und so lange laufen lassen, wie Ihr es möchtet. In allen anderen Zonen gibt es erhebliche Einschränkungen, die alle ein Ziel haben: das Einsparen von Energie fürs Klima.

Wie kann ich garantieren, dass ich nicht zu viel heize?

Zentralisierte Heizungen etwa in den Condomini (Mehrfamilienhäuser) können entsprechend eingestellt werden, bei autonomen Heizungen müsst Ihr selbst ein Auge darauf haben, dass Ihr die im Heizdekret vorgeschriebenen Zeiten und Höchsttemperaturen einhaltet.

Vielleicht habt Ihr es auch im Urlaub in Italien bereits erlebt, dass der Heizkörper zu manchen Zeiten einfach kalt bleibt. Das muss – bis auf in der Zone F – überall zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens der Fall sein. Zeitsteuerungen helfen dabei, dass die Heizung aus bleibt.

Kann das überprüft werden?

Im Prinzip weiß natürlich keiner, wie warm es in Eurer Wohnung ist oder ob Ihr noch zusätzlich eine Elektroheizung nutzt – auch wenn Euer Konsum natürlich einiges verrät. In Geschäftsräumen und kommerziellen Betrieben können Kontrollen erfolgen, für Kontrollen in Privaträumen würde ein richterlicher Beschluss benötigt, der allerdings nur bei Verdacht auf eine Straftat oder vorliegende Straftaten erfolgt. Zu viel zu heizen ist KEINE Straftat. Eure Privaträume bleiben damit privat, aber – und auch darauf läuft das Heizdekret hinaus – Ihr seid ebenso zur Einsparung von Energie angehalten und sollt Eure Räumlichkeiten NICHT auf Temperaturen von über 19 Grad heizen (bislang waren 20 Grad im Winter die Richttemperatur für Innenräume).

Muss ich über die Heizkosten hinaus etwas bezahlen?

Leider – und das kennen wir auch von den Dekreten zu den Corona-Maßnahmen in Italien – wird es richtig teuer, wenn über die gesetzlichen Regelungen hinaus geheizt wird und Ihr Euch damit der “Energieverschwendung” schuldig macht. Dazu heißt es im dann angewendeten Art. 132 des Testo Unico dell’Edilizia:

il pagamento non inferiore a euro 516 e non superiore a euro 2.582 nei confronti del proprietario o dell’amministratore condominiale o del terzo responsabile che non ottemperino agli obblighi di contenimento dei consumi o che non gestiscano gli impianti secondo le norme tecniche Uni o Cei;

Art. 132, Testo unico dell’edilizia

Haltet Ihr Euch also nicht an das Heizdekret, müsst Ihr – sofern die Behörden Euch belangen wollen und können – mit einem Bußgeld zwischen 516 Euro und 2.582 Euro rechnen (möglich sind, sofern eine EU-Direktive zugrunde gelegt wird auch Geldbußen in einer Höhe von bis zu 3000 Euro). Dabei handelt es sich um den anfallenden Minimal- und den Maximalbetrag. Sämtliche Heizkosten fallen zusätzlich an.

Wer muss das bezahlen?

Belangt werden können die Eigentümer von Immobilien, Immobilienverwalter oder andere Personen, die in der Verantwortung gesehen werden. Als Urlauber zum Beispiel seid Ihr damit aus der Sache raus. Selbst dann, wenn Ihr in Italien überwintert und die Heizung den ganzen Tag sowie die Nacht über auf Hochtouren laufen lasst, könnt Ihr dafür nicht belangt werden. Anders sieht das für Euren Vermieter aus. Der müsste nämlich dafür sorgen, dass die Heizung zu bestimmten Tageszeiten ausbleibt und eine bestimmte Raumtemperatur nicht überschritten wird. Gelingt ihm das nicht und fällt er bei Kontrollen negativ auf, so muss er das anfallende Bußgeld entrichten.



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