Gute Nachrichten für Schwimmbäder: Nur noch wenige Wochen und sie dürfen wieder öffnen.
Was sieht das aktuelle Dekret vor?
Laut Dekret dürfen Schwimmbäder (Hallenbäder oder Indoor-Schwimmbäder) ab dem 1. Juli 2021 wieder öffnen. An die Öffnung geknüpft sind neben der Zuordnung zu einer entsprechenden Risikozone (nur gelbe und weiße Zonen – aktuelle Einteilung hier: https://ciao-aus-italien.de/2021/05/19/aktuelle-einteilung-der-risikozonen/) die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien. Im Dekret Nr. 65 vom 18. Mai 2021 heißt es dazu:
2. Dal 1° luglio 2021, in zona gialla, sono consentite le attivita' di piscine e centri natatori anche in impianti coperti in conformita' ai protocolli e alle linee guida adottati dalla Presidenza del Consiglio dei ministri - Dipartimento dello sport, sentita la Federazione medico sportiva italiana (FMSI), sulla base di criteri definiti dal Comitato tecnico-scientifico, fermo restando quanto previsto dall'articolo 6 del decreto-legge 22 aprile 2021, n. 52
Diese Regelung gilt auch für SPAs.
Wie lange bleibt die Badekappenpflicht bestehen?
Da auch die Frage bereits per PN kam: Die Badekappenpflicht hat mit Corona so rein gar nichts zu tun. Die gab es an vielen Orten auch schon vorher. Betreiber von Schwimmbädern oder SPAs entscheiden darüber, ob Badekappen Pflicht sind oder nicht. In den meisten Fällen werden sie aus Hygienegründen für unabdingbar gehalten. Also ganz gleich, wann es wieder mehr “Normalität” gibt: Die Badekappe muss fast überall sein. Am besten gleich mitnehmen – ansonsten kann sie aber auch in fast allen Schwimmbädern käuflich erworben werden.
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