Die neuen Einreiseregelungen für Italien stehen fest. Bei Einreisen aus Staaten der sogenannten C-Liste ist weiterhin eine fünftägige Quarantäne Pflicht. Das hat nun das italienische Außenministerium mitgeteilt. Auch die Pflicht zum Nachweis über einen negativen Coronatest bleibt bestehen.
Das neue Dekret und die Einreiseregelungen
Für Länder, die zur sogenannten C-Liste zählen (EU- und Schengen-Staaten) wird die Quarantänepflicht verlängert. Für Einreisen bis mindestens zum 15. Mai 2021 ist somit eine fünftägige Quarantäne erforderlich. Weiterhin bleibt ein Abstrich innerhalb von 48 Stunden vor Einreise (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) erforderlich. Einreisen darf nur, wer negativ getestet worden ist. Ein weiterer Coronatest muss im Anschluss an die fünftägige Quarantäne gemacht werden. Die Testpflicht gilt auch für Kinder fast aller Altersgruppen: Einreise nach Italien: Testpflicht besteht auch für Kinder (ciao-aus-italien.de)
Auch Personen, die aus Staaten der D- oder E-Liste einreisen, müssen weiterhin in Quarantäne. Allerdings wurde die Quarantänezeit auf zehn Tage verkürzt.
Besonderheit für Einreisende aus Indien und Bangladesch
Einreisen aus Indien und Bangladesch sind nur noch für Personen möglich, die bereits vor dem 25. April 2021 ihren regulären Wohnsitz in Italien hatten oder aber ausdrücklich vom italienischen Gesundheitsministerium zur Einreise autorisiert worden sind. Wer sich in den vergangenen 14 Tagen in Indien oder Bangladesch aufgehalten hat (gilt auch für Transit durch einen der beiden Staaten) muss auch dann, wenn er asymptomatisch sein sollte, in einem “Covid Hotel” (oder aber anderen von den Gesundheitsbehörden oder dem Zivilschutz als geeignet eingestuften Unterkünften) isoliert werden. Dauer der Isolation: 10 Tage.
Am Nachmittag wurde das Einreiseverbot auf Einreisende aus Sri Lanka ausgeweitet.
Das neue Dekret zum Download
Das neue Dekret ist veröffentlicht worden und kann hier heruntergeladen werden:
Hier noch einmal der Link zur Ankündigung des italienischen Außenministeriums: Focus: Cittadini Italiani in rientro dall’estero e cittadini stranieri in Italia (esteri.it)
Reisewarnung der Farnesina
Achtung: Die Farnesina (italienisches Außenministerium) rät allen auf italienischem Territorium lebenden Personen von Reisen ins Ausland ab! Reisen seien – sofern sie nicht aus zwingend notwendigen Gründen erforderlich seien – möglichst zu vermeiden.
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