Italien-Urlaub mit Kindern – Wer muss getestet werden?

Aktuell vorgeschrieben bei Einreise aus EU-Ländern und den Schengen-Staaten nach Italien: digitale Einreiseanmeldung und ein negativer Coronatest (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden). Dieses Prozedere ist unabhängig vom Impfstatus erforderlich. Auch Geimpfte oder Genesene müssen sich somit VOR Einreise testen lassen. Doch wie ist das eigentlich mit der noch geltenden Testpflicht? Gilt die nur für Erwachsene? Sind Kinder davon ausgenommen? Oder müssen sich selbst die Kleinsten ein Stäbchen in die Nase schieben lassen?

Testpflicht für Kinder bei Einreise nach Italien

Aktuell gilt: Auch für Kinder muss bei Einreise nach Italien ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Kinder müssen sich somit ebenso wie ihre Eltern innerhalb von 48 Stunden vor Ankunft in Italien einem PCR- oder Antigen-Schnelltest unterziehen. (Achtung: Das aktuelle Dekret gilt bis zum 30. Juli 2021 – das heißt aber nicht, dass die Testpflicht generell oder aber die Testpflicht für Kinder nach diesem Datum entfällt.)

Ausnahme von der Testpflicht nur für eine Altersgruppe

Ausgenommen von der Testpflicht ist nur eine einzige Altersgruppe. Die der Allerkleinsten. Wer jünger als zwei Jahre ist, muss vor der Einreise nach Italien NICHT getestet werden. Sobald das Kind zwei Jahre alt ist, ist der Coronatest jedoch erforderlich.

Grundlage für die Ausnahmeregelung ist das Dekret vom 2. März 2021. Auf Basis des Art. 51, Comma 8 sind Kinder in einem Alter von unter zwei Jahren zum Zweck der Einreise nach Italien von der Durchführung eines PCR- oder Antigen-Schnelltests ausgenommen.

“Ai fini dell’ingresso nel territorio nazionale, i bambini di età inferiore ai due anni sono esentati dall’effettuazione del test molecolare o antigenico.”

Gazzetta Ufficiale, Dekret vom 2. März 2021, Art. 51, Comma 8

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