In Italien sind bislang knapp sechs Millionen Personen komplett geimpft worden. Doch welche Lockerungen gibt es für Geimpfte in Italien? Und reicht ein Impfpass, um etwa die noch bis zum 15. Mai 2021 erforderliche Quarantäne bei Einreise zu umgehen?
Einreise nach Italien: Das gilt für Geimpfte
Laut aktuellem Dekret gibt es bislang KEINE Sonderregelungen für Geimpfte bei Einreise. Bis mindestens zum 15. Mai 2021 gilt daher auch für diese Personengruppe:
- Nachweis über einen maximal 48 Stunden alten, negativen Coronatest (PCR-Test oder aber Antigen-Schnelltest). Entscheidend für den 48-Stunden-Zeitraum ist der Grenzübertritt nach Italien – nicht die Abreise am Heimatort.
- Einreiseerklärung (siehe dazu auch: Muss ich meine Einreise nach Italien vorab anmelden? (ciao-aus-italien.de)
- Fünftägige Quarantäne (siehe dazu auch: Neue Einreisebestimmungen: Quarantänepflicht wird verlängert (ciao-aus-italien.de)
- Weiterer Coronatest im Anschluss an die fünftägige Quarantäne. Erst wenn dieser negativ ausfällt, gilt die Quarantäne als beendet.
Dieses Regelungen gelten auch für Personen, die bereits beide Impfdosen erhalten haben und als vollständig geimpft gelten. Ebenso sind sie gültig für Personen, die bereits nachweislich mit dem Coronavirus infiziert waren und die Erkrankung überstanden haben.
“Grüner EU-Pass” soll im Juni kommen
Die EU-Kommission plant für Juni die Einführung eines digitalen Impfpasses. Der “Grüne Pass”, der angelehnt ist an den “Grünen Pass” für Geimpfte und Genesene in Israel soll EU-weit mit Lockerungen für Geimpfte und Genesene verbunden sein. Wer mit dem Dokument nachweisen kann, bereits gegen das Coronavirus geimpft zu sein oder aber nach einer Infektion mit Corona genesen zu sein, soll unter anderem wieder ohne Auflagen reisen dürfen.
Sollten Test- und Quarantänepflicht in Italien auch über den 15. Mai 2021 hinaus bestehen bleiben (entsprechende Entscheidungen werden in Italien meist erst kurz vor Ablauf des jeweils geltenden Dekrets getroffen), könnten Reisende mit “Grünem Pass” möglicherweise ohne Auflagen einreisen. Testpflicht und Quarantäne könnten dann entfallen. [Noch sind dazu (Stand 1. Mai 2021) keine konkreten Informationen verfügbar.]
“Grüner Pass” in Italien bringt schon jetzt Reiseerleichterungen
In Italien gibt es schon jetzt die “certificazione verde Covid-19”. Eingeführt mit dem Dekret zu den Wiedereröffnungen (in Kraft seit dem 26. April 2021) erlaubt das Zertifikat auch den Wechsel zwischen Regionen unterschiedlicher Farbeinteilung. Während das Reisen zwischen Regionen, die als “weiß” oder “gelb” eingestuft sind, schon jetzt ohne Angabe von Gründen möglich ist, kann mit der “certificazione verde Covid-19” auch von orangenen oder roten Regionen in Regionen mit niedrigem Infektionsgeschehen gewechselt werden.
“Gli spostamenti in entrata e in uscita dai territori delle Regioni e delle Province autonome collocati in zona arancione o rossa sono consentiti ai soggetti muniti delle certificazioni verdi.”
Quelle: Dekret Regierung Draghi vom 26. April 2021
Wer erhält die “certificazioni verdi“?
Ausgestellt werden die “certificazioni verdi” für folgende Personengruppen:
- Personen, die bereits beide Impfdosen erhalten haben
- Personen, die bereits mit dem Coronavirus infiziert waren und als genesen gelten
- Personen, die einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorweisen können
Wie lange ist die “certificazione verde” gültig?
Die Nachweise über eine erfolgte Komplettimpfung (beide Dosen) gegen SARS-CoV-2 gelten für sechs Monate. Die gleiche Gültigkeitsdauer ist für Personen vorgesehen, die nach einer Corona-Infektion genesen sind.
Ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest gilt hingegen für 48 Stunden als “grüner Pass”. Anerkannt werden auch Dokumente, die von anderen EU-Mitgliedsstaaten ausgestellt worden sind. Bei Einreisen aus einem Drittland ist entscheidend, ob die dort erfolgte Impfung von der Europäischen Union anerkannt ist.
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Dann fahre ich halt nicht nach Italien
Hallo Helmut,
irgendwann wird es sicherlich / hoffentlich auch wieder einfacher.
LG, Nadine
Wir reisen morgen mit dem Flugzeug von Berlin BER nach Genua. Ich habe das EU dPLF bereits online ausgefüllt und ein Bestätigungs-Code erhalten. Bei der Angabe zum Sitzplatz im Flugzeug habe ich “unknown” geschrieben. Ist das ausreichend?
Hallo Werner,
sorry, ich bin leider nicht immer online – und Ihr hoffentlich bereits gut in Italien angekommen? Das mit dem Sitzplatz ist so erst einmal ausreichend (kann aber auch noch nachgetragen werden). Da geht es vor allem um eine mögliche Kontaktnachverfolgung. Aber auch die Fluggesellschaft hat später ja noch Angaben zu den Sitzplätzen.
LG, Nadine