Ab 1. Juni 2021: Neue Regelung für Restaurants

Weiterer Lockerungsschritt in Italien. Wie der Ministerrat nun mitteilte, gibt es neue Regelungen für Restaurants. Ab dem 1. Juni 2021 dürfen Speisen und Getränke in den gelben Zonen auch nach 18 Uhr wieder im Innenraum von Gastronomiebetrieben konsumiert werden. Bis einschließlich 31. Mai 2021 ist dies NICHT erlaubt. Ausgenommen davon bleiben aktuell noch Hotelrestaurants, die jedoch nur den eigenen Übernachtungsgästen vorbehalten sind.

Neues Dekret erlaubt das Speisen in Innenräumen

Laut Dekret Nr. 65 vom 18. Mai 2021 (bereits veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale und somit in Kraft) ist das Verzehren von Speisen und Getränken ab dem 1. Juni 2021 auch wieder in den Innenräumen von Gastronomiebetrieben erlaubt – in Abhängigkeit von der jeweils geltenden Ausgangssperre: Nächtliche Ausgangssperre fällt zum 21. Juni 2021 (ciao-aus-italien.de). Das bedeutet: Der Restaurantbesuch muss sich nach der Ausgangssperre richten. Wer also ein 30 Kilometer entferntes Restaurant aufsucht, muss dabei einkalkulieren, dass er bis 23 Uhr (ab dem 7. Juni 2021 bis Mitternacht) wieder in den eigenen vier Wänden ist.

Dal 1° giugno 2021, in zona gialla, le attivita’ dei servizi di ristorazione, svolte da qualsiasi esercizio, sono consentite, anche al chiuso, nel rispetto dei limiti orari agli spostamenti di cui all’articolo 1, nonche’ di protocolli e linee guida adottati ai sensi dell’articolo 1, comma 14, del decreto-legge 16 maggio 2020, n. 33, convertito, con modificazioni, dalla legge 14 luglio 2020, n. 74.

Dekret Nr. 65 vom 18. Mai 2021

Maximale Personenanzahl an Tischen

Erlaubt ist pro Tisch eine maximale Personenzahl von vier Personen – Kinder unter 18 Jahren und Personen mit Behinderungen nicht mit einberechnet. Handelt es sich jedoch um Personen, die zusammenleben (ein Haushalt), so dürfen auch mehrere Personen pro Tisch Platz nehmen. Achtung: Ausschlaggebend für diese Regelung ist die gemeinsame MELDEADRESSE – NICHT die gemeinsame Urlaubsadresse.

Hygieneregeln in Restaurants

Auch müssen die allgemein geltenden Hygieneregeln (Abstände, Maskenpflicht) sowie die im Gastronomiebetrieb geltenden Regeln (zum Beispiel Handdesinfektion vor Einlass ins Restaurant sowie Messen der Körpertemperatur) beachtet werden. Masken dürfen etwa in Restaurants erst dann abgenommen werden, wenn man sich an den Tisch gesetzt hat und müssen bei jedem Gang zur Toilette / an den Tresen / nach draußen wieder angelegt werden und Mund und Nase komplett bedecken.



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