Impfpflicht in Italien für alle ab 50 Jahren

Die Impfpflicht in Italien tritt ab dem 1. Februar 2022 in Kraft. Ab dann müssen alle Personen über 50 Jahren geimpft sein. Doch was bedeutet das genau? Hier ein paar Antworten.

Wer genau muss sich impfen lassen?

Impfen lassen müssen sich alle Personen ab 50 Jahren, die in Italien einen angemeldeten Wohnsitz haben. Das betrifft in erster Linie diejenigen, die bereits 50 oder älter sind, aber auch diejenigen, die in den kommenden Monaten (bis zum 15. Juni 2022) ihren 50. Geburtstag feiern.

Gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht?

Ja, die gibt es – in begründeten medizinischen Fällen. Dafür ist dann ein ärztliches Attest erforderlich.

Kann ich ungeimpft zur Arbeit?

Ab dem 15. Februar 2022 ist der Impfnachweis (alternativ der Nachweis über die Genesung) für ALLE Personen Voraussetzung für den Zugang zur Arbeitsstätte.

Reicht es, wenn ich mich nach dem 15. Februar 2022 impfen lasse?

Wichtig ist, dass die Impfpflicht für den Arbeitsort ab dem 15. Februar 2022 bei der Arbeit gilt. Das bedeutet, dass Ihr – sofern Ihr von dieser Regelung betroffen seid – bereits VOR dem 15. Februar 2022 an die Impfung denken müsst. Der Impfzyklus muss spätestens am 1. Februar 2022 begonnen werden (das hat damit zu tun, dass es erst nach 14 Tagen den Green Pass gibt). Dazu heißt es in italienischer Originalsprache im Dekret:

9. Dall'attuazione del  presente  articolo  non  devono  derivare
nuovi o maggiori oneri a carico della finanza pubblica. 
    Art. 4-sexies (Sanzioni pecuniarie). - 1. In caso di inosservanza
dell'obbligo vaccinale di cui all'articolo 4-quater,  si  applica  la
sanzione amministrativa pecuniaria di euro cento in uno dei  seguenti
casi: 
      a) soggetti che alla data del  1°  febbraio  2022  non  abbiano
iniziato il ciclo vaccinale primario; 
      b) soggetti che a decorrere dal 1° febbraio  2022  non  abbiano
effettuato la dose di completamento del ciclo vaccinale primario  nel
rispetto delle indicazioni e nei termini previsti con  circolare  del
Ministero della salute; 
      c) soggetti che a decorrere dal 1° febbraio  2022  non  abbiano
effettuato la dose di richiamo successiva al ciclo vaccinale primario
entro i termini di  validita'  delle  certificazioni  verdi  COVID-19
previsti dall'articolo 9, comma 3, del decreto-legge 22 aprile  2021,
n. 52, convertito, con modificazioni, dalla legge 17 giugno 2021,  n.
87. 

Werden Verstöße gegen die Impfpflicht in Italien geahndet?

Verstöße gegen die Impfpflicht haben gleich zwei empfindliche Folgen:

  • Es fallen zusätzlich zu den disziplinaren Folgen der jeweiligen Berufsordnung Bußgelder in Höhe zwischen 600 bis 1500 Euro an.
  • Die Arbeitnehmer, die keinen “Super Green Pass” haben (siehe dazu auch allgemein: Februar 2022: Welche Coronamaßnahmen gelten im Italien?), fehlen unentschuldigt von der Arbeit. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt zwar bestehen, aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihnen bis zum 15. Juni 2022 ein Gehalt zu zahlen.

Dazu heißt es im Dekret:

I lavoratori di cui ai commi 1, nel caso in cui comunichino di
non essere in possesso della certificazione verde COVID-19 di cui  al
comma 1 o che risultino privi della stessa al momento dell'accesso ai
luoghi di lavoro, al fine di tutelare la salute e  la  sicurezza  dei
lavoratori  nei  luoghi   di   lavoro,   sono   considerati   assenti
ingiustificati, senza conseguenze disciplinari  e  con  diritto  alla
conservazione del rapporto di lavoro, fino alla  presentazione  della
predetta certificazione, e comunque non oltre il 15 giugno 2022.  Per
i giorni di assenza ingiustificata di cui al primo periodo, non  sono
dovuti la retribuzione ne'  altro  compenso  o  emolumento,  comunque
denominati. Per le imprese,  fino  al  15  giugno  2022,  si  applica
l'articolo 9-septies, comma 7, del medesimo decreto-legge n.  52  del
2021. 

Gilt das nur für Italiener oder auch für andere?

Die Impfpflicht gilt für Personen, die in Italien einen angemeldeten Wohnsitz haben. Die Nationalität spielt – wie bei allen anderen Regelungen auch – KEINE Rolle.

Ich bin Ü50 und ungeimpft. Kann ich in Italien Urlaub machen?

Die Impfpflicht gilt für Personen mit Wohnsitz in Italien. Allerdings (Stand Februar 2022, gilt bis mindestens zum 31. März 2022) dürfen momentan keine touristischen Gäste ohne “Super Green Pass” beherbergt oder in Restaurants bedient werden (auch nicht im Außenbereich). Urlaub für Ungeimpfte ist in Italien damit zumindest aktuell kaum möglich. Mehr dazu hier: Februar 2022: Welche Coronamaßnahmen gelten im Italien?



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