Ohne “Super Green Pass” kein Zugang zur Arbeitsstätte

Verschärfung in Italien: Seit dem 15. Februar 2022 benötigen ALLE Personen über 50 Jahren in Italien einen “Super Green Pass”, um Zugang zur Arbeitsstätte zu erhalten. Das gilt für den privaten ebenso wie für den öffentlichen Sektor.

Was genau ist der “Super Green Pass”?

Der Super Green Pass entspricht 2G. Nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind, sind Inhaber des Super Green Passes. Der Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung darf dabei nicht älter als sechs Monate sein. Eine Ausnahme stellt die Booster-Impfung dar, die unbegrenzt gültig ist. Alles zu dieser Entscheidung findet Ihr hier: Wie lange ist die Booster-Impfung in Italien gültig?

Werden Verstöße gegen die Pflicht zum Super Green Pass in Italien geahndet?

  • Es fallen zusätzlich zu den disziplinaren Folgen der jeweiligen Berufsordnung Bußgelder in Höhe zwischen 600 bis 1500 Euro an.
  • Die Arbeitnehmer, die keinen “Super Green Pass” haben (siehe dazu auch allgemein: Februar 2022: Welche Coronamaßnahmen gelten im Italien?), fehlen unentschuldigt von der Arbeit. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt zwar bestehen, aber der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihnen bis zum 15. Juni 2022 ein Gehalt zu zahlen.

Dazu heißt es im Dekret:

4. I lavoratori di cui ai commi 1, nel caso in cui comunichino di
non essere in possesso della certificazione verde COVID-19 di cui  al
comma 1 o che risultino privi della stessa al momento dell'accesso ai
luoghi di lavoro, al fine di tutelare la salute e  la  sicurezza  dei
lavoratori  nei  luoghi   di   lavoro,   sono   considerati   assenti
ingiustificati, senza conseguenze disciplinari  e  con  diritto  alla
conservazione del rapporto di lavoro, fino alla  presentazione  della
predetta certificazione, e comunque non oltre il 15 giugno 2022.  Per
i giorni di assenza ingiustificata di cui al primo periodo, non  sono
dovuti la retribuzione ne'  altro  compenso  o  emolumento,  comunque
denominati. Per le imprese,  fino  al  15  giugno  2022,  si  applica
l'articolo 9-septies, comma 7, del medesimo decreto-legge n.  52  del
2021. 


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