Die für April 2022 angekündigten Lockerungen in Italien kommen! Hier in Kurzform einige der Änderungen, die Ministerpräsident Draghi nun bekanntgegeben hat. Es werden weitere Einzelheiten folgen. Die geplanten Änderungen sind noch NICHT in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht und somit nicht wirklich offiziell. Eine sichere Bestätigung geplanter Änderungen bleibt also noch abzuwarten.
Im März 2022 geltende Coronamaßnahmen
Wer noch im März 2022 in Italien unterwegs ist, MUSS die aktuellen Regelungen beachten. Es gibt keine Übergangsfristen! Bis zum 31. März 2022 gelten ausnahmslos die hier zusammengefassten Coronamaßnahmen: März 2022: Welche Coronamaßnahmen gelten in Italien?
Coronamaßnahmen in Italien ab April 2022
Maskenpflicht in Italien: Innenräume
Die Maskenpflicht im Innenraum bleibt im April 2022 bestehen. Eine Maskenpflicht im Außenbereich gibt es bereits seit Mitte Februar 2022 nicht mehr. Dennoch gilt auch im Freien: Die Maske muss mitgeführt werden und muss dann, wenn ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, aufgesetzt werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln sind FFP2-Masken Pflicht – ebenso wie bei vielen Veranstaltungen in Innenräumen, die für Publikum geöffnet sind (zum Beispiel Konzerte, Theater, Kino).
Farbeinteilung der Risikozonen
Nach dem 31. März 2022 entfällt die Farbeinteilung in verschiedene Risikozonen: Italien 2022: Aktuelle Farbeinstufung Woche per Woche. In Italien wird es somit – unabhängig von der Infektionslage und Infektionsherden – KEINE Einteilung in weiße, gelbe, orangene und rote Zonen mehr geben. Bereits jetzt hat die Farbeinteilung nur noch Personen betroffen, die der 2G-Nachweispflicht nicht nachkommen konnten.
Öffentliche Verkehrsmittel
Im städtischen Verkehr besteht ab dem 1. April 2022 KEINE Green-Pass-Pflicht mehr. Stadtbusse, die Tram oder auch die Metro können dann ganz ohne Nachweis benutzt werden – auch von Personen, die nicht geimpft sind. Die Maskenpflicht bei der Benutzung dieser öffentlichen Verkehrsmittel bleibt jedoch bestehen.
Aber Achtung: In Fernzügen oder aber regional verkehrenden Bussen wird weiterhin der Green Pass benötigt! Hier muss ab dem 1. April 2022 mindestens der einfache Green Pass vorgezeigt werden (3G). Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, benötigt zur Nutzung von Fernzügen also einen negativen Test. In Zügen wird engmaschig kontrolliert.
Regelungen für Hotels, Ämter und Geschäfte
Ab dem 1. April 2022 soll die Green-Pass-Pflicht in Hotels (und anderen Beherbergungsbetrieben), Ämtern und Geschäften entfallen. Dann wäre kein Nachweis mehr erforderlich (auch hier: bitte noch etwas Geduld, weitere Einzelheiten folgen in den kommenden Tagen).
Fußballstadien wieder voll besetzt
Keine Reglementierung mehr ab dem 1. April 2022: Die Kapazität von Fußballstadien darf wieder voll ausgeschöpft werden. Auch bei Indoor-Hallen fallen die bislang geltenden Kapazitätsbeschränkungen weg. Bitte aber auch hier beachten, dass bei Sportveranstaltungen im April 2022 noch ein 3G-Nachweis (Green Pass Base) benötigt wird.
In Restaurants ist der Super Green Pass erforderlich
Im April 2022 soll in Restaurants weiterhin der Super Green Pass erforderlich sein. Speisen in Innenräumen ist somit nur mit 2G-Nachweis möglich. Zum Außenbereich von Restaurants folgen weitere Einzelheiten (noch einmal: es steht noch NICHTS in der Gazzetta Ufficiale!).
Was passiert mit dem Green Pass und Super Green Pass?
Sowohl der einfache Green Pass (3G) als auch der Super Green Pass (2G) sollen bald in Italien nicht mehr erforderlich sein. Im April 2022 werdet Ihr aber definitiv vielerorts noch einen Nachweis benötigen. Auch hier folgen weitere Infos. Um informiert zu bleiben, könnt Ihr gerne auch die Facebook-Seite “Coronavirus in Italien” abonnieren: https://www.facebook.com/Italienkrise/
Regelungen für Ü50-Arbeitnehmer
Personen ab 50 Jahren, die aktuell noch einen Super Green Pass (2G) benötigen (siehe dazu; Ohne “Super Green Pass” kein Zugang zur Arbeitsstätte), um Zugang zur Arbeitsstätte zu erhalten, können ab dem 1. April 2022 alternativ wieder einen negativen Test vorweisen. Für sie gilt am Arbeitsplatz dann – wie weiterhin für alle anderen Arbeitnehmer – 3G. Ab dem 1. Mai 2022 ist kein Nachweis mehr erforderlich.
Die Impfpflicht für Arbeitnehmer ab 50 Jahren bleibt vorerst weiterhin bestehen. Kommt der Arbeitnehmer dieser Pflicht nicht nach, entfällt zwar die Suspendierung, ein Bußgeld ist aber dennoch fällig.
Änderung der Quarantänebedingungen
In Quarantäne muss ab dem 1. April 2022 nur noch, wer positiv getestet worden ist. Es gibt KEINE Quarantäne mehr für direkte Kontaktpersonen – auch dann nicht, wenn sie keinen Impfschutz haben. Erhebliche Auswirkungen wird das auf Kindergartengruppen und Schulklassen haben. Mitschüler können auch dann, wenn sie direkten Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten, weiterhin am Schulunterricht teilnehmen. Hier greift dann auch das Prinzip der Eigenverantwortung.
Präsenzunterricht findet statt, sofern nicht mehr als vier Schüler gleichzeitig positiv sind. Hatten Schülerinnen oder Schüler Kontakt zu einer positiv getesteten Person, sollen sie für zehn Tage FFP2-Masken tragen. Ein Covid-Test ist nur beim Auftauchen von Symptomen noch erforderlich.
Ende des Notstands zum 31. März 2022?
Der Notstand in Italien sollte ursprünglich zum 31. März 2022 enden. Aus anderen Gründen ist er nun doch bis Ende des Jahres verlängert worden: Bis zum Jahresende 2022: Notstand in Italien verlängert. Die italienische Regierung hat damit – und betont dies auch ausdrücklich – weiterhin die Möglichkeit, mit Dekreten auf die Infektionslage in Italien zu reagieren. Seit einigen Tagen steigen die Infektionszahlen wieder erheblich an: März 2022: Todesfälle, Neuinfektionen, aktive Fälle
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Schön, dass Du diese Seite gefunden hast! 🙂 Die Seite wird von mir, Nadine, betrieben. Ich bin ausgebildete Tageszeitungsredakteurin und seit Jahren als freiberufliche Journalistin, Auslandskorrespondentin und Autorin (unter dem Pseudonym Nora Benrath) unterwegs. Ich lebe nicht nur in Italien, sondern spreche auch fließend Italienisch (meine Übersetzerprüfung vor der IHK Düsseldorf habe ich bereits 2009 erfolgreich abgelegt). Mit dieser Seite versuche ich, Euch einen Überblick über die in Italien geltenden Corona-Maßnahmen zu verschaffen. Gar nicht so einfach, da immer durchzublicken. 🙂 Diese Seite hier betreibe ich jedoch in meiner Freizeit (deshalb können Antworten auch mal länger dauern). Wenn Ihr die Arbeit an dieser Seite unterstützen wollt, könnt Ihr mir gerne Schokolade schicken (meine Schwäche!). 🙂 Ich freue mich aber auch immer über nette Worte und einen guten Umgangston.
Dürfen wir mit unserem 9 Sitzer Bus und 9 Personen und verschiedenen Haushalten nach Italien fahren und im Bus mit oder ohne Maske ?
Gruß
Christian
Hallo Christian,
aktuell ist das leider noch nicht möglich. Bei der Konstellation müssten der Beifahrersitz sowie die mittleren Plätze frei bleiben. Belegt werden dürfen in den hinteren Sitzreihen nur die jeweils außen liegenden Sitzplätze. Bei verschiedenen Haushalten in einem Fahrzeug ist zudem nach wie vor die Maske Pflicht. Das wird zumindest bis Ende April noch so bleiben. Wie es danach weitergeht, steht noch nicht fest. LG, Nadine
Hallo Nadine,
ich reise am 12. April mit Fernzügen von Frankfurt nach Neapel. Reicht die Corona-Warn-App mit meinem 3G-Nachweis (geboostert) aus? Oder ist der Green oder Super Green Pass ein spezieller Nachweis und wenn ja wo bekomme ich ihn?
Viele Grüße
Michael
Hallo Michael! Der Super Green Pass oder aber auch Green Pass sind in Italien nur die Bezeichnungen für 2G bzw. 3G. Wer geboostert ist, hat einen unbegrenzt gültigen Super Green Pass (2G). Dein QR-Code in der Corona-Warn-App reicht dafür aus. Einfach vorzeigen, wenn es verlangt wird und Du kannst hier alles machen… 🙂
Liebe Grüße,
Nadine
Hallo Nadine,
vielen Dank für die Info. Schön, dass du hier dein Wissen teilst!
Liebe Grüße
Michael
Hallo Nadine,
Wir fahren für 2 Wochen ab 8.Mai bis 18. Mai nach Abano / Padua zur Kur. Brauchen wir noch irgendwelche Dokumente? Wir sind beide Schweizer und fahren mit einem VW-Bus 9-Plätzer, sind aber nur fünf Sitze eingebaut?
Besten Dank und Grüsse
Johann und Beatrix
Hallo Ihr Zwei,
nach aktuellem Stand (kann sich aber noch ändern) sind weiterhin ein Green Pass (also 3G – geimpft, genesen oder getestet) sowie die digitale Einreiseerklärung zur Einreise erforderlich.
Liebe Grüße und einen tollen Aufenthalt! Nadine