Darf ich als positiv Getesteter in den Italien-Urlaub?

Am 1. August 2022 endet die Quarantänepflicht in Österreich. Infizierte dürfen damit unterwegs sein, dürfen ebenso in den Supermarkt wie ins Kino oder in den Zug. Zwar mit FFP2-Maske und mit der Aufforderung, krank zu Hause zu bleiben, aber in Österreich gilt nur noch das Prinzip der Eigenverantwortung. Damit ist auch der Urlaub gerettet – theoretisch. Denn darf ich positiv überhaupt in den Italienurlaub?

Gibt es Kontrollen bei der Einreise nach Italien?

Bei der Einreise nach Italien gibt es keine Corona-Kontrollen mehr – auch nicht stichprobenartig. Die Einreisebestimmungen sind schon vor etlichen Wochen angepasst worden. Es sind keinerlei Nachweise für die Einreise erforderlich. Weder ein Impfnachweis, noch ein Nachweis über die Genesung, noch ein negativer Test. Auch die digitale Einreiseanmeldung wird nicht mehr verlangt. Das Überschreiten der Grenze unterliegt somit keinerlei Corona-Maßnahmen mehr.

Darf ich als positiv getesteter Österreicher nach Italien?

Und genau hier beginnt auch die Eigenverantwortung: Es gibt keine Nachweispflicht bei der Einreise nach Italien, ABER es gelten die italienischen Corona-Maßnahmen. Und die besagen klar, dass NIEMAND, der positiv getestet worden ist, in Italien seine Isolation verlassen darf. Wer also wissentlich in Italien positiv unterwegs ist, macht sich STRAFBAR.

Gibt es in Italien noch eine Quarantänepflicht?

In Italien gibt es aktuell (Stand 1. August 2022) weiterhin eine Quarantänepflicht. Die sieht so aus:

  • Vollständig immunisierte Personen MÜSSEN sich für mindestens sieben Tage in Isolation begeben.
  • Nicht vollständig immunisierte Personen MÜSSEN sich für mindestens zehn Tage in Isolation begeben.
  • Nach Ablauf der Minimum-Quarantänezeit ist ein negativer Test erforderlich. Ist der Test positiv, kann nach frühestens 48 Stunden ein weiterer Test gemacht werden. Die Quarantänezeit verlängert sich somit bei einem positiven Test jeweils um mindestens 48 Stunden.
  • Spätestens nach 21 (!) Tagen endet die Quarantäne.

Steht das Verletzen der Quarantänepflicht unter Strafe?

Das Verletzen der Quarantänepflicht steht in Italien unter Strafe. Wer positiv getestet wurde und in der Öffentlichkeit unterwegs ist, kann strafrechtlich verfolgt werden. Jemand, der trotz einer Infektion mit Covid-19 unterwegs ist und dabei andere Personen ansteckt, macht sich der “schuldhaften Ausbreitung der Epidemie” schuldig und riskiert eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren.

Ebenfalls strafrechtlich belangt wird derjenige, der die für ihn geltende Quarantänepflicht nicht respektiert. Ihm droht eine Inhaftierung mit einer Dauer zwischen drei und 18 Monaten. Hinzu kommt ein Bußgeld zwischen 500 und 5000 Euro. So vorgesehen ist dies im Art. 7 des Dekrets 19/2020.

Kann ich als ausländischer Urlauber in Italien belangt werden?

Diese Regelungen gelten auch für ausländische Urlauber und sind in Italien zu respektieren. Aktuell befinden sich in Italien übrigens mehr als 1,3 Millionen Personen in Quarantäne.

Ich hatte lediglich Kontakt zu Positiven. Was gilt für mich?

Wer lediglich Kontakt zu positiv getesteten Personen hatte, fällt in Italien nicht mehr unter die Quarantänepflicht, muss aber für zehn Tage in der Öffentlichkeit eine FFP2-Maske tragen. Sollten in dieser Zeit Symptome auftauchen, ist ein Test erforderlich.

Was passiert, wenn ich in Italien positiv getestet werde?

Wer in Italien positiv getestet wird, fällt unter auch in Italien unter die Quarantänepflicht. Es gelten damit die oben aufgeführten Quarantäneregeln. Eine Weiterreise oder auch Rückreise ins Heimatland ist damit NICHT möglich.



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