Ausgangssperre in Italien: Gibt es Ausnahmen für Urlauber?

In Italien gilt nach wie vor (Stand 6. Juni 2021) eine Ausgangssperre. Zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens darf dementsprechend niemand unterwegs sein. Ausnahmen stellen ausschließlich triftige Gründe dar. Das sind medizinische Notfälle, berufliche Verpflichtungen oder auch sonstige notwendige Gründe. Ein Urlaub gehört nicht dazu!

Die Ausgangssperre in Italien besteht bereits seit Anfang November 2020. Mittlerweile also schon weit mehr als ein halbes Jahr. Die Aufhebung der Ausgangssperre ist erst zum 21. Juni 2021 geplant.

Darf ich nach Mitternacht unterwegs sein?

Das neue Dekret der Regierung Draghi lässt keine Zweifel daran: Niemand darf zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens unterwegs sein – wenn es denn nicht aus beruflichen, medizinischen oder anderen triftigen Gründen ist. Bedeutet: Wer etwa zum Abendessen im Restaurant war (in den “gelben Zonen” wieder erlaubt) oder aber Freunde und Verwandte besucht hat, soll bis Mitternacht wieder in den eigenen vier Wänden sein oder aber diese morgens nach 5 Uhr wieder aufsuchen.

Dazu heißt es in den FAQ der Regierung (bezieht sich noch auf die vormals längere Ausgangssperre, die aktuell schrittweise verkürzt wird):

“Le visite ad amici o parenti nell’arco della stessa giornata in altre zone devono comunque concludersi facendo rientro ai propri residenza, domicilio o abitazione entro le ore 22.00.”

Quelle: FAQ der italienischen Regierung zu den geltenden Regeln in den Regionen

Gibt es Ausnahmen bei der Ausgangssperre?

Ausnahmen sind nur die oben genannten Gründe: medizinische Gründe, berufliche Verpflichtungen, weitere triftige Gründe (etwa Abdeckung des Grundbedarfs). Nur wer aus diesen Gründen noch zwingend nach Mitternacht unterwegs ist und die Gründe zudem per Selbsterklärung darlegt, kann auch nach mitternacht nach Hause zurückkehren.

Wer also etwa zu einer medizinischen Untersuchung am Nachmittag in Mailand war und durch halb Italien muss, um wieder nach Hause zu kommen, hat einen triftigen und gerechtfertigten Grund, um erst nach Mitternacht wieder zu Hause zu sein und somit trotz Ausgangssperre noch auf der Autobahn unterwegs zu sein.

Eine weitere Ausnahme sind “weiße Zonen”. In denen gilt keine Ausgangssperre. Für alle anderen Farbzonen gilt die Ausgangssperre – auch auf Autobahnen!

Wie sieht es mit Urlaubern aus? Darf ich nachts zum Urlaubsziel fahren?

Italien befindet sich noch mindestens bis zum 31. Juli 2021 im Notstand. Ganz klar: Auch ein Urlaub unterliegt damit Regeln, die wir aus den Vorjahren nicht kennen. Das Aufsuchen eines Urlaubsziels in der Nacht (etwa weil es sich nachts mit kleinen Kindern im Auto besser fahren lässt) ist KEIN Ausnahmegrund. Dazu heißt es in den FAQ der Regierung:

“Le restrizioni sono valide per tutte le persone presenti sul territorio italiano, a prescindere dalla loro nazionalità. Per gli spostamenti da e per l’estero, oltre a tali restrizioni, si è altresì soggetti alle specifiche disposizioni relative a ciascuno Stato estero.”

FAQ der italienischen Regierung zum Ortswechsel

Urlauber aus anderen Staaten unterliegen somit den gleichen Regelungen wie Personen, die auf italienischem Staatsgebiet leben. Bedeutet: Ein Urlaub oder der Wunsch nach etwas Erholung in Italien sind KEINE triftigen Gründe, um für die Zeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Anders sieht das aus, wenn man aufgrund beruflicher Verpflichtungen gezwungen ist, in der Nacht zu reisen.



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