Dürfen ungeimpfte Touristen in Italien in Hotels und Restaurants?

Diese Nachricht in deutschen Medien sorgt für große Fragezeichen. Der Merkur etwa schreibt: “Italien beschließt weitere Corona-Lockerungen – jetzt mehr Freiheiten für ungeimpfte Touristen”, im Redaktionsnetzwerk Deutschland wird gar getitelt: “Italien: Ungeimpfte Touristen dürfen wieder Hotels und Restaurants besuchen”. 3G also für Touristen und 2G für Personen, die in Italien leben? Eine Sondergenehmigung gibt es für ausländische Touristen tatsächlich – doch die betrifft NICHT die Ungeimpften. Aber was genau steht wirklich im Dekret?

Was steht zu ausländischen Touristen im Dekret?

Vorab: Im Dekret steht NICHT, dass ungeimpfte Touristen wieder in Hotels und Restaurants dürfen. Im Dekret steht jedoch, dass Touristen, deren Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung schon seit mehr als sechs Monaten abgelaufen ist, mit einem ZUSÄTZLICHEN negativen Test Zugang zu den Aktivitäten und Angeboten haben, die auf italienischem Staatsgebiet an den Super Green Pass gekoppelt sind. Im genauen Wortlaut heißt es unter dem Punkt “Coordinamento con le regole di altri Paesi per la circolazione in sicurezza in Italia”:

«9-bis. Ai soggetti provenienti da uno Stato estero in possesso
di un certificato rilasciato  dalle  competenti  autorita'  sanitarie
estere di avvenuta guarigione o di avvenuta  vaccinazione  anti  SARS
-Cov-2 con un vaccino autorizzato o riconosciuto come equivalente  in
Italia, nel caso  in  cui  siano  trascorsi  piu'  di  sei  mesi  dal
completamento  del  ciclo  vaccinale   primario   anti-SARS-Cov-2   o
dall'avvenuta guarigione da  COVID-19,  e'  consentito  l'accesso  ai
servizi e  alle  attivita'  per  i  quali  sul  territorio  nazionale
sussiste  l'obbligo  di  possedere  una  delle  certificazioni  verdi
COVID-19 da vaccinazione o guarigione di cui al comma 2 , lettere a),
b) e c-bis), c.d. green pass rafforzato, previa effettuazione di test
antigenico  rapido  o  molecolare  con  esito   negativo   al   virus
SARS-CoV-2, di cui al  comma  2,  lettera  c),  avente  validita'  di
quarantotto ore dall'esecuzione se antigenico rapido o di settantadue
ore se molecolare.

Bedeutet: NUR, wer geimpft oder genesen ist, kommt in Hotels oder Restaurants. Die Sonderregelung für ausländische Touristen gegenüber Touristen aus Italien besteht darin, dass diese trotz des bereits abgelaufenen Super Green Passes (siehe dazu auch: “Super Green Pass” nur noch sechs Monate gültig) Zugang zu verschiedenen Angeboten in Italien behalten sollen. Und zwar ausschließlich dann, wenn sie ZUSÄTZLICH einen negativen Test vorlegen.

Reicht für Ungeimpfte ein negativer Test für den Hotelbesuch?

3G gilt damit definitiv NICHT für den Hotel- oder Restaurantbesuch. Es handelt sich dabei viel mehr um das 2G, das auch für Italiener gilt bzw. um ein 2G+ für diejenigen, deren Zertifikat älter als sechs Monate ist.

Wo genau finde ich das entsprechende Dekret?

Wer Italienisch spricht und sich über den hier genannten Textauszug hinaus für das Dekret interessiert, findet das komplette Dekret in der Gazzetta Ufficiale: https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2022/02/04/22G00014/sg

Wann kann ich als ungeimpfter Tourist wieder nach Italien?

Ungeimpfte Touristen können schon jetzt nach Italien, müssen bei Einreise auch NICHT mehr in Quarantäne: Einreise nach Italien: Das gilt im Februar 2022. Für sie ist bei Einreise neben der digitalen Einreiseerklärung ein negativer Test erforderlich. (Eine Hilfe zum Ausfüllen der Einreiseerklärung findet Ihr hier: Italien: So wird das Einreiseformular ausgefüllt)

Wer ungeimpft in Italien Freunde, Bekannte oder Verwandte besucht, kann das tun. Allerdings können ungeimpfte Touristen nach wie vor NICHT in Hotels oder Restaurants. Vermutlich wird das bis mindestens zum 31. März 2022 so sein. Dann soll der Notstand in Italien enden. An den sind fast alle der aktuell geltenden Maßnahmen in Italien geknüpft (siehe dazu auch: Februar 2022: Welche Coronamaßnahmen gelten in Italien?).

Aber Achtung: Sollte sich die Situation in Italien nicht verbessern, kann der Notstand auch dieses Mal verlängert werden!

Was gilt eigentlich für Kinder?

Kinder sind von diesen Maßnahmen ausgenommen. Kinder im Alter von unter zwölf Jahren dürfen auch ungeimpft in Hotels und Restaurants. Sobald sie zwölf Jahre alt sind, fallen sie unter die Nachweispflicht (Achtung: Bei der Einreise benötigen Kinder ab einem Alter von sechs Jahren einen negativen Test – oder aber einen Nachweis über die Impfung oder Genesung).

Ab wann gilt das Dekret?

Die Dekrete gelten ab dem Folgetag der Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale. Dort wurde das Dekret am 4. Februar 2022 veröffentlicht und ist somit ab dem 5. Februar 2022 in Kraft.



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