Ihr reist aus dem Ausland nach Italien ein und wisst nicht, wie Ihr nachweisen sollt, dass Ihr die Bedingungen für den Green Pass erfüllt? Im Dekret vom 18. Juni 2021 ist genau erklärt, wie Ihr Eurer Nachweispflicht nachkommen könnt. Hier eine Erläuterung:
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
Grundsätzlich muss neben der für alle Einreisenden erforderlichen digitalen Einreiseanmeldung (https://ciao-aus-italien.de/2021/05/24/italien-so-wird-das-einreiseformular-ausgefuellt/) eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- vollständige Impfung (plus 14 Tage)
- Genesung
- negativer Coronatest (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest)
Welche Nachweise werden akzeptiert?
Bei Einreisen aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten werden Nachweise akzeptiert, die in diesen Ländern ausgestellt worden sind. Bei Impfungen ist wichtig, dass diese in der EU anerkannt sind und sich an den Kriterien der European Medicines Agency – EMA orientieren. Für den Nachweis einer Genesung wird hingegen die Aufhebung der in Folge eines positiven PCR-Tests angeordneten Quarantäne akzeptiert.
Alternativ werden bei Einreise negative Coronatests (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) anerkannt, die bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.
Der Passus des Dekrets im Wortlaut
Im Wortlaut heißt es dazu:
Le certificazioni verdi COVID-19 rilasciate in uno Stato membro dell'Unione europea o in uno Stato terzo a seguito di una vaccinazione validata dall'Agenzia europea per i medicinali (European Medicines Agency - EMA), dell'avvenuta guarigione da COVID-19, con contestuale cessazione dell'isolamento prescritto, ovvero dell'effettuazione, nelle quarantotto ore antecedenti all'ingresso nel territorio nazionale, di test antigenico rapido o molecolare con esito negativo al virus SARS-CoV-2, sono riconosciute come equivalenti a quelle di cui al precedente comma 1, lettere a), b) e c).
Werden Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert?
Akzeptiert werden ausschließlich Nachweise in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache (in Südtirol natürlich auch in deutscher Sprache). Digitale Nachweise sind ebenso wie Nachweise in Papierform zulässig.
Dazu heißt es im italienischen Wortlaut:
3. Le certificazioni verdi di cui al comma 1 devono riportare i dati indicati dall'art. 3 del decreto del Presidente del Consiglio dei ministri 17 giugno 2021, citato in premessa. Le certificazioni di cui al comma 2 devono essere redatte almeno in lingua italiana, inglese, francese o spagnola e possono essere esibite sia in formato digitale che cartaceo.
Das Dekret ist bereits in Kraft getreten (21. Juni 2021).
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