… und wieder ein neues Dekret, über das die Einreisebestimmungen geregelt werden. Für bereits Geimpfte oder Genesene wird die Einreise ab dem 21. Juni 2021 einfacher. Doch was genau muss beachtet werden?
Voraussetzungen für die Einreise nach Italien
Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat ein Dekret unterschrieben, über das die Einreise nach Italien neu geregelt wird. Konkret gilt jetzt für Länder der C-Liste (zur Einordnung: https://ciao-aus-italien.de/2021/04/30/italien-welche-laender-gehoeren-zur-c-liste/), dass es auch Alternativen zur Testpflicht bei Einreise gibt.
Modalitäten für die Einreise
Einreisen aus Ländern der C-Liste darf, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt und somit…
- nachweislich bereits vollständig geimpft ist. Außerdem müssen seit der Zweitimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein
- nachweislich von Covid-19 genesen ist (dafür muss eine offizielle Bestätigung über die Aufhebung der Isolation aufgrund der Infizierung vorhanden sein)
- bei Einreise nach Italien ein negatives Testergebnis über einen PCR- oder Antigen-Schnelltest mit sich führt, der maximal 48 Stunden vor Einreise gemacht worden ist.
Das Dekret im Wortlaut
Geregelt ist dies über das Dekret vom 18. Juni 2021.
Darin heißt es:
1. Ai fini del contenimento della diffusione del virus SARS-Cov-2 e per le finalita' di cui all'art. 2, comma 3, del decreto-legge 22 aprile 2021, n. 52, fermo restando quanto previsto dal decreto del Presidente del Consiglio dei ministri 2 marzo 2021, chiunque fa ingresso per una qualsiasi durata nel territorio nazionale da Stati o territori di cui all'elenco C dell'allegato 20 del predetto decreto del Presidente del Consiglio dei ministri, ha l'obbligo di presentazione al vettore all'atto dell'imbarco e a chiunque sia deputato ad effettuare controlli, di una delle certificazioni verdi COVID-19 rilasciate ai sensi dell'art. 9, comma 2, del decreto-legge 22 aprile 2021, n. 52 e ai sensi dei regolamenti UE n. 2021/953 e n. 2021/954, da cui risulti: a) avvenuta vaccinazione anti-SARS-CoV-2, con attestazione del completamento del prescritto ciclo vaccinale da almeno quattordici giorni; b) avvenuta guarigione da COVID-19, con contestuale cessazione dell'isolamento prescritto in seguito ad infezione da SARS-CoV-2; c) effettuazione, nelle quarantotto ore antecedenti all'ingresso nel territorio nazionale, di test antigenico rapido o molecolare con esito negativo al virus SARS-CoV-2.
Auf was muss geachtet werden?
Achtung: Die digitale Einreiseanmeldung muss weiterhin ausgefüllt werden. Eine Ausfüllhilfe findet Ihr hier: https://ciao-aus-italien.de/2021/05/24/italien-so-wird-das-einreiseformular-ausgefuellt/
Wer übrigens weder geimpft noch genesen ist und auch keinen Test macht, ist quarantänepflichtig. Bedeutet: Ab Einreise zehn Tage Isolation.
Ebenfalls neu ab dem 21. Juni 2021: https://ciao-aus-italien.de/2021/05/18/naechtliche-ausgangssperre-faellt-zum-21-juni-2021/
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Eine spezielle Frage hätte ich. Ich habe mit meiner Familie Anfang des Jahres einen Italien Urlaub in der Nähe von Venedig gebucht. Wir möchten einen Freund meines Sohnes mitnehmen auf den Campingplatz. Damit wären wir insgesamt vier Personen, meine Frau, mein Sohn und sein Freund (beide 14) und ich. Wir fahren mit dem Auto dort hin, gibt es da etwas spezielles zu beachten?
Hallo Michael,
damit wäret Ihr aus zwei verschiedenen Haushalten. Dafür gibt es hier weiterhin spezielle Regelungen. Dann müsste der Beifahrersitz freibleiben und es dürften nur die äußeren Sitzplätze belegt sein. Außerdem gilt dann Maskenpflicht für alle im Auto. Verstöße können hier geahndet werden. Wie streng das gehandhabt wird, liegt immer auch etwas im Ermessen der kontrollierenden Beamte, aber eine Konstellation wie diese wäre in einem normalen Fünfsitzer nicht erlaubt. Anders sieht das aus, wenn – wie bei einem Taxi – eine Plexiglaswand zwischen die Sitzreihen gezogen wird. Liest sich alles sehr kurios, ist hier aber leider wirklich so… LG, Nadine
Hallo!
Super informativ – DANKE dafür!
Wir möchten gerne bei Tortoreto Lido (knapp unterhalb von San Benedetto) Campen.
Wir sind 4 Personen, Meine Frau und ich, ihre Schwester und deren Mann.
Jeweils im eigenen Haushalt lebend.
Wohnungen aber 500m auseinander und halt sehr oft zusammen, schon alleine durch die Verwandschaft.
Alle sind zweifach geimpft!
Wir wollen aber nur mit einem Auto reisen und würden uns als Familie regestrieren – wäre das O.K.?
Unsere Fahrt beginnt in Deutschland (Berchtesgadener Land) und wir fahren bis zum Ziel ohne Zwischen-Aufenthalt.
Danke im Voraus!
LG
Hallo!
Das Einreiseformular könnt Ihr als Familie ausfüllen, allerdings sind für die Konstellationen von Personen im Auto immer noch die Haushalte entscheidend. Bei strenger Auslegung der geltenden Regelung könnte es also geahndet werden, wenn Ihr in einem Auto unterwegs seid. Achtet deshalb bitte auch darauf, dass Ihr haushaltsweise getrennt sitzt und Masken tragt. So wird bei einer Kontrolle vielleicht eher von einer Strafe abgesehen…
LG, Nadine
Vielen Dank Nadine!
Ich werde mir eventuell aus dünnem Plexiglas eine Absperrung zwischen den Vordersitzen und der Rückbank bauen. 😉
Liebe Grüsse aus Bayern!!
Das war auf jeden Fall auch im vergangenen Jahr der Trick… 😉
LG zurück nach Bayern (ich habe mein Grundstudium in Augsburg gemacht), Nadine
Hallo Nadine,
eine ganz tolle und sehr informative Seite – Danke!
Wir reisen am Samstag zum Gardasee. Meine Eltern fahren zusammen mit meinen Schwiegereltern in einem Auto. Ich habe Sie über das dPLF als Gäste mit in dem Fahrzeug angemeldet. Nun gibt es ja die 3 Personen Regel. Allerdings habe ich auch gehört, dass diese Regel in Südtirol und Venetien nicht gilt. Dort dürfen 4 Personen im Auto sein mit Maske. Ist das tatsächlich so? Es sind alle geimpft und ich finde es Schade, dass man als Tourist, der nicht der italienischen Sprache mächtig ist, nicht in der Lage ist sich vernünftig zu informieren. Schließlich möchte man ja alles richtig machen, wird aber so sehr verunsichert.
LG und alles Gute, Ralf
Hallo Ralf,
ja, irgendwie ist das schwierig ohne Kenntnisse der Landessprache, aber gerade in Südtirol ist das ja um einiges einfacher. Die Fahrzeug-Regelung gibt es leider immer noch. Deine Infos sind aber richtig: In Südtirol und Venetien ist die Anzahl der Mitfahrer nicht begrenzt. Allerdings müssen bei unterschiedlichen Haushalten bei gemeinsamen Fahrten im Wagen Masken getragen werden. Außerdem sollte sich pro Sitzreihe nur ein Haushalt befinden. Also zum Beispiel die Eltern vorne und die Schwiegereltern hinten. Eine Impfung spielt bei der Regelung noch keine Rolle, ist aber später auch im Land hilfreich, da der Green Pass vielerorts als Eintrittsberechtigung gilt (Innenräume von Restaurants, Museen usw.).
LG und einen schönen Urlaub,
Nadine