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Einreise nach Italien: Diese Bestimmungen gelten

… und wieder ein neues Dekret, über das die Einreisebestimmungen geregelt werden. Für bereits Geimpfte oder Genesene wird die Einreise ab dem 21. Juni 2021 einfacher. Doch was genau muss beachtet werden?

Voraussetzungen für die Einreise nach Italien

Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat ein Dekret unterschrieben, über das die Einreise nach Italien neu geregelt wird. Konkret gilt jetzt für Länder der C-Liste (zur Einordnung: https://ciao-aus-italien.de/2021/04/30/italien-welche-laender-gehoeren-zur-c-liste/), dass es auch Alternativen zur Testpflicht bei Einreise gibt.

Modalitäten für die Einreise

Einreisen aus Ländern der C-Liste darf, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt und somit…

  • nachweislich bereits vollständig geimpft ist. Außerdem müssen seit der Zweitimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein
  • nachweislich von Covid-19 genesen ist (dafür muss eine offizielle Bestätigung über die Aufhebung der Isolation aufgrund der Infizierung vorhanden sein)
  • bei Einreise nach Italien ein negatives Testergebnis über einen PCR- oder Antigen-Schnelltest mit sich führt, der maximal 48 Stunden vor Einreise gemacht worden ist.

Das Dekret im Wortlaut

Geregelt ist dies über das Dekret vom 18. Juni 2021.

Darin heißt es:

1. Ai fini del contenimento della diffusione del virus SARS-Cov-2 e
per le finalita' di cui all'art. 2, comma  3,  del  decreto-legge  22
aprile 2021, n. 52, fermo restando quanto previsto  dal  decreto  del
Presidente del Consiglio dei  ministri  2  marzo  2021,  chiunque  fa
ingresso per una qualsiasi durata nel territorio nazionale da Stati o
territori di cui all'elenco C dell'allegato 20 del  predetto  decreto
del  Presidente  del  Consiglio  dei  ministri,   ha   l'obbligo   di
presentazione al vettore  all'atto  dell'imbarco  e  a  chiunque  sia
deputato ad effettuare controlli, di una delle  certificazioni  verdi
COVID-19 rilasciate ai sensi dell'art. 9, comma 2, del  decreto-legge
22 aprile 2021, n. 52 e ai sensi dei regolamenti UE n. 2021/953 e  n.
2021/954, da cui risulti: 
    a) avvenuta vaccinazione anti-SARS-CoV-2,  con  attestazione  del
completamento del prescritto ciclo vaccinale  da  almeno  quattordici
giorni; 
    b) avvenuta guarigione da COVID-19,  con  contestuale  cessazione
dell'isolamento prescritto in seguito ad infezione da SARS-CoV-2; 
    c) effettuazione, nelle quarantotto ore antecedenti  all'ingresso
nel territorio nazionale, di test antigenico rapido o molecolare  con
esito negativo al virus SARS-CoV-2. 

Auf was muss geachtet werden?

Achtung: Die digitale Einreiseanmeldung muss weiterhin ausgefüllt werden. Eine Ausfüllhilfe findet Ihr hier: https://ciao-aus-italien.de/2021/05/24/italien-so-wird-das-einreiseformular-ausgefuellt/

Wer übrigens weder geimpft noch genesen ist und auch keinen Test macht, ist quarantänepflichtig. Bedeutet: Ab Einreise zehn Tage Isolation.

Ebenfalls neu ab dem 21. Juni 2021: https://ciao-aus-italien.de/2021/05/18/naechtliche-ausgangssperre-faellt-zum-21-juni-2021/



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