Einreise nach Italien: Reisehinweise der Regierung

120 gestrandete Jugendliche in Malta, positiv Getestete, die ihre Rückreise nicht antreten können – jetzt der Flug von Malta nach Pescara, nach dem alle 70 Fluggäste in Quarantäne müssen (mehr dazu hier: https://ciao-aus-italien.de/2021/07/14/positive-an-bord-quarantaene-ueber-alle-fluggaeste-verhaengt/). Grund genug für die italienische Regierung nun Empfehlungen für die Reise auszusprechen.

Was passiert, falls ich im Urlaub positiv getestet werde?

Die “Farnesina” (italienisches Außenministerium) teilt dazu mit, dass bei Reisen ins Ausland grundsätzlich einkalkuliert werden müsse, dass aktuell jede Reise ein gesundheitliches Risiko bergen würde. Insbesondere dann, wenn zur Einreise nach Italien oder aber zur Wiedereinreise ein Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test erforderlich seien, müssten Reisende vorab in Betracht ziehen, dass der Test positiv ausfallen könne (mehr zu steigenden Fallzahlen: https://ciao-aus-italien.de/2021/07/04/juli-2021-todesfaelle-neuinfektionen-aktive-faelle/).

Darf ich nach positivem Test zurückreisen?

In all diesen Fällen sei es NICHT mehr möglich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den Bestimmungsort zu reisen. Außerdem obliege man unmittelbar der Quarantänepflicht gemäß der Regeln, die für das Land gelten, in dem man sich aktuell befindet.

Was gilt für meine Kontaktpersonen?

Grundsätzlich gilt – mit einigen Einschränkungen, die etwa von örtlichen Regelungen abhängen – dass diese Maßnahmen auch für die Kontaktpersonen der positiv getesteten Reisenden gelten. Bedeutet: Auch für diese kann von örtlichen Behörden eine Quarantäne angeordnet werden. Eine Wiedereinreise ins Heimatland oder Bestimmungsland ist erst dann möglich, wenn die angeordnete Quarantäne beendet ist.

Empfehlung der italienischen Regierung

Das italienische Außenministerium empfiehlt deshalb allen Reisenden, ihre Reisen mit größter Sorgfalt und Vorsicht zu planen. Dazu gehört auch das Einplanen der Möglichkeit, dass ein verlängerter Aufenthalt im Ausland erforderlich wird. Um die damit verbundenen (auch finanziellen) Risiken abzudecken, sei es empfehlenswert, für die Reisen Versicherungen abzuschließen, die auch mit COVID-19 verbundene Risiken mit abdecken.

Quelle der Angaben (nur italienisch): NOTA FARNESINA – Emergenza sanitaria COVID-19: raccomandazioni viaggi all’estero (esteri.it)

Kleiner Tipp: In der Region Ligurien sind Reisende aktuell automatisch versichert. Das betrifft etwa die Verlängerung des Aufenthaltes in der Region, sofern eine Quarantäne behördlich angeordnet wird: https://ciao-aus-italien.de/2021/05/02/ligurien-machts-vor-covid-versicherung-fuer-urlauber/

Was passiert, wenn ich dennoch abreise?

Wer trotz einer im Ausland angeordneten Quarantäne abreisen sollte, wird – zumindest in Italien – strafrechtlich verfolgt. Personen, die die für sie geltende Quarantänepflicht nicht respektieren, müssen mit einem Bußgeld zwischen 500 und 5000 Euro rechnen. Außerdem droht eine Inhaftierung mit einer Dauer zwischen drei und 18 Monaten.

Wer trotz einer Infektion mit Covid-19 unterwegs ist und dabei andere Personen ansteckt, macht sich der “schuldhaften Ausbreitung der Epidemie” schuldig und riskiert laut Dekret eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Weitere Details dazu hier: https://ciao-aus-italien.de/2021/05/09/diese-strafen-drohen-bei-verstoss-gegen-anti-covid-regeln/



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